Skandalurteil? Homosexueller Vater von fünf Kindern erhält Asyl in Österreich

Ein verheirateter Vater von fünf Kindern erhielt nach einem langwierigen Verfahren in Österreich Asyl, weil er überzeugend darlegen konnte, dass er in seinem Heimatland wegen seiner Homosexualität verfolgt würde.

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Skandalurteil? Homosexueller Vater von fünf Kindern erhält Asyl in Österreich

Dem positiven Bescheid lag ein Asylantrag aus dem Jahr 2023 zugrunde.

© IMAGO / viennaslide

Wien. – In Österreich sorgt ein aktueller Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht für Aufsehen: Ein verheirateter Vater von fünf Kindern mit russischer und tadschikischer Staatsbürgerschaft darf in Österreich bleiben und erhält den Status eines Asylberechtigten, weil er homosexuell ist. Die Entscheidung fiel am 27. August nach einem langwierigen Verfahren, dessen Wurzeln bis ins Jahr 2023 zurückreichen, als der Mann am 22. September nach Österreich einreiste und einen Asylantrag stellte.

„Konnte nicht in die Türkei oder Heimat zurück“

Der Antragsteller begründete seinen Antrag damit, dass er in Russland keine Staatsbürgerschaft für seine Frau erhalten habe und deshalb mit ihr und seinen fünf Kindern in die Türkei gegangen sei, um dort zu leben und zu arbeiten. Die Situation eskalierte, als ihm nach einer Pilgerreise nach Saudi-Arabien die Wiedereinreise in die Türkei verweigert wurde, weil er russischer Staatsbürger sei und diese nach dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine keine Aufenthaltserlaubnis mehr in der Türkei erhielten. Aus diesem Grund könne er nicht mehr in die Türkei einreisen. Auch in sein Heimatland könne er nicht zurückkehren, da er befürchte, dort in den Krieg eingezogen zu werden.

Erste Einvernahme und negative Entscheidung

Im Jänner 2024 fand die erste Einvernahme im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl statt. Der Mann betonte, dass er nicht in Russland bleiben könne, da er dort einberufen werden würde. Später erwähnte er auch, „dass als in Tadschikistan mit einem Nachbarn ein Verhältnis gehabt habe. Er sei dann geschlagen worden und habe versprechen müssen, so etwas nie wieder zu machen.“

Trotz dieser Argumente erhielt er im April einen negativen Bescheid und wurde aufgefordert, Österreich innerhalb von 14 Tagen zu verlassen. Die Behörde stellte fest, dass er nicht glaubhaft machen konnte, in Russland verfolgt zu werden, und dass er lediglich ein besseres Leben suchte.

Berufung und neue Beweise

Nach dem negativen Bescheid erhob der Mann im Mai Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht und reichte neue Unterlagen und eine ausführliche Stellungnahme ein. Er legte einen Bericht vor, wonach auch Personen, die nicht zur offiziellen Zielgruppe der Teilmobilmachung gehörten, aufgeboten und im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt würden.

Er legte auch ausführlich dar, warum er aufgrund seiner Sexualität in Österreich Schutz suche. In einer öffentlichen Verhandlung im Juni stellte der Gerichtshof fest, dass im vorliegenden Fall eine „erhebliche Wahrscheinlichkeit“ bestehe, dass der Betroffene in seinem Herkunftsland wegen seiner Homosexualität verfolgt werden würde. „Der BF (Beschwerdeführer, Anm. d. Red.) konnte im Verfahren glaubhaft darlegen, dass er, auch wenn er mit einer Frau verheiratet ist und fünf Kinder hat, homosexuell ist und regelmäßig Kontakt zu Männern in sexueller Hinsicht sucht und auch in der Vergangenheit sowohl in Tadschikistan, in der Russischen Föderation oder auch in der Türkei im geheimen sowie nunmehr in Österreich offener seine Homosexualität auslebt und Sexualkontakte mit Männern hatte und hat.“

FPÖ spricht von „Verarschung“

Darüber hinaus wurde in der Beweiswürdigung ausgeführt, dass sexuelle Minderheiten sowohl in der Russischen Föderation als auch in Tadschikistan Diskriminierung, Stigmatisierung, körperlicher Gewalt und Hassverbrechen ausgesetzt sind. „Staatlicher Schutz vor Übergriffen Dritter ist unzureichend bzw. weigert sich die Polizei teilweise, Anzeige aufzunehmen, wenn ein homophober Hintergrund vorliegt.“

Seiner Klage wurde schließlich stattgegeben und er wurde als Asylberechtigter anerkannt. Die politische Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. Maximilian Krauss, Klubobmann der FPÖ im Wiener Landtag, bezeichnete das Urteil als „Justizskandal der Sonderklasse“ und kritisierte die Behörden für ihre Entscheidungen. „Diese Verarschung unseres Staates muss endlich aufhören“, so Krauss.

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