Studie: 40 Prozent aller überprüften Migranten gaben Alter falsch an

Im Auftrag von Gerichten fertigten Rechtsmediziner eine Studie zum tatsächlichen Alter von Migranten an. Das Ergebnis ist eindeutig – Fast die Hälfte aller Asylanten schwindelten demnach bei ihrer Altersangabe.
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Studie: 40 Prozent aller überprüften Migranten gaben Alter falsch an

Symbolbild: Pixabay [CC0]

Im Auftrag von Gerichten fertigten Rechtsmediziner eine Studie zum tatsächlichen Alter von Migranten an. Das Ergebnis ist eindeutig – Fast die Hälfte aller Asylanten schwindelten demnach bei ihrer Altersangabe.

Münster. – Untersucht wurden insgesamt 600 Migranten mit dem Status „unbegleiteter minderjähriger Flüchtling“. Die immer wieder aufkommende Vermutung, dass viele Migranten in der Realität deutlich älter seien als auf dem Papier, bestätigte sich dabei.

Bessere Asylbedingungen für Minderjährige

Oft machen Migranten bei der Einreise falsche Altersangaben, um so von besseren Asylbedingungen profitieren zu können. Wie „n-tv“ berichtet, bestätigt dies nun eine bisher unveröffentlichte Studie der Uniklinik Münster. Mehrere Rechtsmediziner erstellten Gutachten von insgesamt 600 Fällen zwischen 2007 und 2018.

Das Ergebnis fiel eindeutig aus. Nachweislich machten 40 Prozent der untersuchten Personen eine falsche Altersangabe und waren mindestens 18, teilweise auch noch weitaus älter. Auftraggeber der Studie waren Gericht und Jugendämter, welcher das Alter einiger Asylanten anzweifelten und Klarheit forderten. 

Migranten im Zweifelsfall minderjährig

Die Altersbestimmung geschah in einer Mischung aus verschiedenen Methoden. Betrachtet wurden beispielsweise Röntgenbilder der Hand und des Kiefers sowie der Schlüsselbeine.  Laut der „Jungen Freiheit“ könnte die tatsächliche Zahl von Falschangaben sogar noch deutlich höher liegen, da die Einzelfälle im Zweifelsfall als minderjährig eingestuft werden.

Der stellvertretende Institutsdirektor Andreas Schmeling erklärte hierzu: „Da wir das Geburtsdatum nicht auf den Tag genau bestimmen können, gibt es einen Graubereich. Diese Schwankungsbreite legen wir stets zugunsten des Betroffenen aus, in Zweifelsfällen wird er also als minderjährig eingestuft.“

Über den Autor

Joshua Hahn

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