Terrorbekämpfung: Neue Zentraldatenstelle speichert Fluggastdaten
Die in der Fluggastdatenzentralstelle erfassten Daten werden etwa mit Fahndungsdatenbanken abgeglichen, um Terrorismus und schwere Kriminalität besser zu bekämpfen.
Wien. Die Fluggastdatenzentralstelle, die die EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung in Österreich umsetzen soll, hat ihre Arbeit aufgenommen. Rund um die Uhr erfasst und speichert man dort die Daten von Fluggästen, um Terrorismus und schwere Kriminalität zu bekämpfen, wie die Kleine Zeitung berichtet. Derzeit liefert aber nur Austrian Airlines (AUA) entsprechende Daten.
Abgleich mit Fahndungsdatenbanken
Der Leiter der Flugdatenzentralstelle, Siegfried Grill, betonte bei einem Pressegespräch am Freitag, dass man in den letzten Wochen in dem neuen Büro im Bundeskriminalamt bereits „rudimentär operativ gearbeitet“ habe, nun werde das „Feintuning“ immer besser. Insgesamt sind 21 Mitarbeiter in dem neuen Büro beschäftigt, um die EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung umzusetzen, indem sie die Daten der Fluggäste, die die Fluglinien zur Verfügung stellen müssen, speichern und verarbeiten. Die Daten werden etwa automatisch mit Fahndungsdatenbanken abgeglichen.
In Zukunft mehr Fluglinien an Zentralstelle angebunden
Erfasst werden Daten wie der Name des Fluggastes, Reiserouten, Sitzplatznummern und Zahlungsarten von Flügen von Österreich in Drittstaaten und von Drittstaaten nach Österreich. Nach einer entsprechenden Verordnung des Innenministers werden aber auch Flüge innerhalb des Schengen-Raums erfasst. Dabei kontrolliert man den Datenschutz streng. Nach sechs Monaten müssen die erfassten Daten so depersonalisiert werden, dass die Identität der Person nicht mehr festgestellt werden kann. Nach fünf Jahren folgt die Löschung der Daten. Derzeit ist lediglich Austrian Airlines (AUA) an die Fluggastdatenzentralstelle angebunden. Sukzessive sollen aber auch andere Fluglinien Daten an die Zentralstelle liefern.
Terrorismusbekämpfung
Sind alle Fluglinien angebunden, rechnet man damit, dass die Abgleichung mit der Fahndungsdatenbank rund 1.500 vermeintliche Treffer pro Tag ergeben wird. Die Flugdaten dürfen nur zur Prävention, Aufklärung oder strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität eingesetzt werden. In den letzten Wochen konnte die Fluggastdatenzentralstelle bereits einen ersten Erfolg erzielen. Nach dem Mord vor dem Wiener Lokal „Figlmüller“ hätten die Fluggastdaten etwa wichtige Hinweise geliefert und zu einem Haftbefehl geführt.