Urteil: Sparkasse darf Bankkonto der Identitären nicht kündigen
Die Identitäre Bewegung Deutschland hat sich gegen eine Kontokündigung gewehrt – und vom Amtsgericht recht bekommen.
Paderborn. – Die Sparkasse Paderborn-Detmold darf das Bankkonto der Identiären Bewegung Deutschland (IBD) vorerst nicht kündigen. Das hat das Amtsgericht Paderborn am Mittwoch entschieden.
Kontokündigung nicht rechtmäßig
„Die Kündigung des Kontos der Identitären Bewegung war nicht rechtmäßig, weil der Verein zwar unter Beobachtung steht, aber es kein Vereinsverbot gibt“, sagte der Direkter des Amtsgerichts, Günther Köhne, laut Bericht der Jungen Freiheit gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Außerdem habe die Sparkasse nicht nachweisen können, dass andere Kunden die Bank verlassen würden, sollte bekannt werden, dass die Identitären dort ein Konto unterhalten. Die IBD habe hingegen nachweisen können, dass es ihr nicht gelungen sei, ein Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen. Daher, so berichtet die Junge Freiheit weiter, dürfe sich die Sparkasse bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht von ihrem Kunden trennen. Diese Verhandlung findet am Landesgericht statt, ein Termin ist aber noch nicht bekannt.
Kündigung am 1. Oktober
Nachdem der Bundesverfassungsschutz die Identitäre Bewegung Deutschland als „rechtsextremistisch“ eingestuft hatte, kündigte die Sparkasse den Identitären zum 1. Oktober das Vereinskonto. Dagegen setzte sich die IBD juristisch zur Wehr, weil der Verein nicht verboten sei und er ohne Konto seine Aktivitäten nicht fortsetzen könne.