Urteil teilweise aufgehoben: Dschihadisten-Prozess von Graz nach Linz verlegt

Seit Montag stehen Mitglieder des Linzer Glaubensvereins Rahmet wegen des Vorwurfs der „staatsfeindlichen Verbindung“ erneut vor Gericht.
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Urteil teilweise aufgehoben: Dschihadisten-Prozess von Graz nach Linz verlegt

Symbolbild (CC0)

Seit Montag stehen Mitglieder des Linzer Glaubensvereins Rahmet wegen des Vorwurfs der „staatsfeindlichen Verbindung“ erneut vor Gericht.

Linz. – Im Vorjahr hat der Oberste Gerichtshof die Urteile gegen vier mutmaßliche Dschihadsisten vom Grazer Landesgericht teilweise aufgehoben. Seit Montag stehen diese Männer deshalb wieder vor Gericht. Das Verfahren wurde allerdings nach Linz verlegt, da die Angeklagten aber auch Zeugen von dort stammen. Die Anklagebehörde, die Staatsanwaltschaft Graz, wirft den gebürtigen Türken das Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindung vor.

Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen

Hauptbeschuldigter in dem Verfahren ist der Imam, dem vorgeworfen wird, junge Männer radikalisiert und für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) angeworben zu haben. Er gilt als Gründer des islamischen Linzer Glaubensvereins Rahmet und wirkte dort als Prediger. Mitangeklagte sind auch der Obmann, der Stellvertreter, sowie der Sohn des Vermieters des Glaubensvereins. Der Prozess ist für vier Tage anberaumt und findet unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen statt.

Strafbestand der „staatsfeindlichen Verbindung“

Der Prozess in Graz gegen sieben mutmaßliche Dschihadisten fand damals 2019 statt und dauerte zehn Tage. Einer der Angeklagten hatte seinem Bruder – einem Scharfschützen beim IS – ein Zielfernrohr für eine Kalaschnikow gekauft und nach Syrien geschickt. Die Geschworenen berieten damals sechseinhalb Stunden und fällten schließlich vier Schuld- und zwei Freisprüche.

Der Imam wurde wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation sowie staatsfeindlicher Verbindung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Sein Stellvertreter wurde in denselben drei Punkten, außerdem noch wegen Terrorfinanzierung für schuldig befunden und bekam sechs Jahre. Ein weiterer Angeklagter wurde zu fünf Jahren verurteilt. Der Obmann des Vereins kam mit fünf Monaten bedingter Haft davon, der Kassierer und der Vermieter wurden freigesprochen. Über den Straftatbestand „staatsfeindliche Verbindung“ muss dem Obersten Gerichtshof nach nochmals verhandelt werden. Das geschieht nun in Linz.

Nachlese zum Urteil:

Dschihadistenprozess Graz: Fünf Jahre Haft für Prediger (13.03.2020)

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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