Urteile in Wien: Freispruch für Fußi, Verurteilung für Maurer
Am Dienstag fällte das Wiener Straflandesgericht gleich in zwei vielbeachteten Prozessen rund um Personen aus dem Umfeld linker Parteien ihre Urteile. Aufgrund von angekündigten Berufungen sind beide Sprüche vorerst nicht rechtskräftig.
Wien. – Im Fall von Rudolf Fußi, einstiger Redenschreiber des als SPÖ-Chef scheidenden ex-Kanzlers Christian Kern, stand der Verdacht der Nötigung im Raum. In Zusammenhang mit der Silberstein-Affäre schickte dieser einer SPÖ-Mitarbeiterin laut Anklage bedrohliche Nachrichten. Die frühere Grünen-Abgeordnete Sigrid Maurer hingegen musste sich wegen übler Nachrede verantworten. Sie hatte den Betreiber eines Biergeschäfts bezichtigt, sie mittels Online-Nachrichten belästigt zu haben – und dabei dessen vollen Namen genannt.
Maurer-Prozess: Kein zweifelsfreier Urheberschaftsnachweis
Das erste der beiden mit Spannung erwarteten Urteile fiel um die Mittagszeit am Straflandesgericht Wien. Obwohl der Richter mit der Lage Maurers offenbar sympathisierte und sich am Wahrheitsgehalt der Aussagen des Ladenbesitzers zweifelte, sprach er die frühere Politikerin in diesem Punkt schuldig. Es sei ihr nicht im Verfahren nicht gelungen, nachzuweisen, dass sämtliche erniedrigenden Nachrichten tatsächlich vom Geschädigten geschickt wurden. Weil es Maurer verabsäumte vor der Veröffentlichung der Vorwürfe eine Stellungnahme des Ladenbetreibers einzuholen, hätte sie journalistische Sorgfaltspflichten vernachlässigt.
Deshalb verurteilte sie das Gericht zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro. Einen Freispruch gab es hingegen vom Vorwurf der Kreditschädigung. Maurer will gegen das Urteil Berufung einlegen – wenn nötig „bis nach Straßburg“ (Europäischer Gerichtshof, Anm.). In einer ersten Reaktion äußerte sie auf Twitter ihr Unverständnis:
Ich wehre mich gegen extrem sexistische, erniedrigende Nachrichten und werde dafür verklagt. Der Richter befindet, Herr L. lügt und er glaubt alles was ich sage. Trotzdem werde ich verurteilt. Nun gut, dann gehen wir eben in Berufung. Bis nach Straßburg wenn es sein muss. ??????
— Sigi Maurer (@sigi_maurer) 9. Oktober 2018
Aufregung um Fußi-Nachrichten an SPÖ-Mitarbeiterin
Ganz anders der Ausgang im Prozess gegen Rudi Fußi, ebenfalls am Wiener Straflandesgericht. Dieser hatte der Übersetzerin des früheren SPÖ-Beraters Tal Silberstein mehrfach WhatsApp-Nachrichten übermittelt, nachdem diese angeblich internen Schriftverkehr an politische Mitbewerber und Medien weiterleitete. Fußi schlug der Dame in der Folge einen „Deal“ vor und gerierte sich quasi als letzte Rettung. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine mögliche Nötigung – Die Tagesstimme berichtete.
Die Frau selbst empfand die Nachrichten unter Wahrheitspflicht als konkretes Bedrohungsszenario und gab an, sie habe sich Existenzängsten ausgesetzt gesehen. Für die Weiterleitung zeichne sie hingegen nicht verantwortlich. Sie wies auf die öffentliche Methode der Anschuldigung – auf Twitter – hin. Sie fürchtete außerdem, vonseiten der gesamten Partei als Feindbild dargestellt zu werden.
Fußi befand sich in „emotionaler Ausnahmesituation“
Fußi hingegen rechtfertigte seine Nachrichten mit einer „emotionalen Ausnahmesituation“. Er verwies sowohl auf ein ehedem freundschaftliches Verhältnis der beiden, als auch auf den vermeintlichen Diskretionsbruch der Frau. Er haben verstehen wollen, weshalb Der frühe Kanzlerberater räumte allerdings ein, dass er sich dabei einer unhöflichen Wortwahl bediente. Wegen der Veröffentlichung seiner internen Mails an den damaligen Kanzler habe er – in seiner Funktion als PR-Berater sogar einen Kunden verloren.
Dieser Argumentation des Angeklagten folgte letztendlich auch das Gericht. Es befand zwar, dass dieser „kantige Formulierungen“ zur Anwendung brachte. Diese hätten allerdings eine „situationsbedingte Unmutsäußerung“ dargestellt, welche keine Einschüchterung zur Absicht hätten. Außerdem hätte das Bedrohungsszenario nicht vordergründig durch die Nachrichten bestanden, sondern durch das Schreiben der juristischen Vertretung der Partei. Die Staatsanwaltschaft meldete Berufung gegen den Freispruch ein.
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