Voglauer scheitert gegen Sellner: Angeblich kaputter Laptop schützt nicht vor Strafe
Nachdem die Grünen-Politikerin Olga Voglauer fälschlicherweise behauptet hatte, der Aktivist Martin Sellner habe den Hitlergruß gezeigt, musste sie ihre Aussage widerrufen und die Kosten des Verfahrens tragen. Den Widerruf auf X verzögerte sie jedoch, angeblich weil ihr Laptop kaputt war.
Wien. – Der österreichische Aktivist und Autor Martin Sellner war Anfang August anlässlich einer Lesung aus seinem Buch Remigration in Saarbrücken. Später berichteten mehrere Medien, Sellner habe dort bei einer Gegendemonstration zu der Veranstaltung den Hitlergruß gezeigt (FREILICH berichtete). Diesen angeblichen Vorfall griff auch die Grünen-Politikerin Olga Voglauer auf.
Sellner gegen Voglauer
In einer mittlerweile gelöschten Aussendung mit dem Titel „Zeig mir deine Freunde und ich sag’ dir, wer du bist“ schrieb die grüne Generalsekretärin: „Wird die FPÖ auch weiterhin die Nähe zu einer Organisation suchen, deren bekanntestes Gesicht den Hitlergruß zeigt? Herbert Kickl ist aufgefordert, hier und jetzt deutlich Stellung zu Martin Sellner und seinen hasserfüllten rechtsextremen Umtrieben zu nehmen“. Auch auf X hatte Voglauer die Behauptung verbreitet, Sellner habe in Saarbrücken den Hitlergruß gezeigt.
Auf den Videos der Gegendemonstration, die auch der Polizei übergeben wurden, war jedoch kein Hitlergruß zu sehen. Deshalb ging Sellner auch gegen diese Behauptung juristisch vor, klagte Voglauer wegen Verleumdung und bekam Recht. Mitte September teilte Sellner in seinen Social-Media-Kanälen mit, dass Voglauer nicht nur ihre Aussagen über ihn innerhalb von 14 Tagen widerrufen, sondern auch die Prozesskosten tragen müsse.
Voglauer muss zahlen
Der Aufforderung, den Beitrag auf X zu widerrufen, kam Voglauer jedoch nicht fristgerecht nach. Der Grund? Ihr Laptop war kaputt. Diese Begründung war für das Gericht jedoch nicht schuldmindernd. Vielmehr führte das Gericht aus, dass das Unterlassen einer unverzüglichen Reparatur ihres Laptops in Kenntnis der Tatsache, dass sie nur über diesen defekten Laptop auf ihre private E-Mail-Adresse zugreifen konnte und nur über diese private E-Mail-Adresse mit dem elektronischen Postfach verbunden war, ein nicht unerhebliches Verschulden darstelle, insbesondere wenn man berücksichtige, dass sie rund einen Monat untätig geblieben sei, um ihren Laptop reparieren zu lassen.
Aus dem Exekutionsbeschluss gegen Voglauer, der FREILICH vorliegt, geht hervor, dass gegen die Politikerin auch eine Geldstrafe in Höhe von 5.200 Euro verhängt wurde und sie auch die Kosten des Exekutionsantrags sowie weitere anfallende Kosten zu tragen hat.