Vorerst kein Windpark: Geschützte Haselmaus rettet den Reinhardswald

Ein geschütztes Nagetier sorgt dafür, dass die Bauarbeiten am umstrittenen Windpark im hessischen Märchenwald vorerst ruhen. Dies dürfte nicht nur die Haselmaus, sondern auch viele Umweltaktivisten sowie Heimat- und Kulturschützer freuen.
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Vorerst kein Windpark: Geschützte Haselmaus rettet den Reinhardswald

Heinz Mathis, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Ein geschütztes Nagetier sorgt dafür, dass die Bauarbeiten am umstrittenen Windpark im hessischen Märchenwald vorerst ruhen. Dies dürfte nicht nur die Haselmaus, sondern auch viele Umweltaktivisten sowie Heimat- und Kulturschützer freuen.

Kassel. – Im nordhessischen Naturpark Reinhardswald, auch als Märchenwald bekannt, werden die Arbeiten an dem umstrittenen Windpark zunächst gestoppt. Dies hat das Verwaltungsgericht in Kassel am vergangenen Freitag entschieden. Der Grund ist die in Deutschland streng geschützte Haselmaus, die in dem Waldgebiet beheimatet ist. Anfang Februar wurde die Genehmigung für den Bau des bisher größten Windparks Hessens erteilt. Daraufhin begannen die Rodungsarbeiten. Die Baumstümpfe wurden jedoch stehen gelassen, weil darunter die Haselmaus ihren Winterschlaf hielt. Ab dem 16. Mai nun, nach Ende der Winterschlafzeit, hätten die Rodungsarbeiten laut Plan fortgesetzt und die Stümpfe entfernt werden sollen. Doch genau dies wurde jetzt unterbunden, da das Gericht nach derzeitigem Stand nicht davon überzeugt ist, dass das Schutzkonzept zur Vermeidung baubedingter Tötungen der Maus hinreichend wirksam sei.

Gericht: Aufwertung des unmittelbaren Umfelds nicht ausreichend

Zu dieser Entscheidung kam das Gericht nach Klage im Eilverfahren eines Umweltverbandes. Dass die geschützte Tierart in Teilen des zur Errichtung des Windparks freigegebenen Waldes lebt, war lange bekannt. Der ursprüngliche Plan des Energieversorgers EAM war wohl, darauf zu warten, dass sich die Mäuse nach Ende des Winterschlafs freiwillig ein neues Gebiet suchen würden, so heißt es unter anderem in einem entsprechenden Beitrag der Hessenschau. Dafür seien jedoch nicht ausreichend Anreize geschaffen worden, stellte das Verwaltungsgericht nun fest. Um die Haselmaus wirksam von den Anlagenstandorten zu vergrämen, brauche es eine „Habitataufwertung im unmittelbaren Umfeld“, heißt es in der Begründung des Gerichts. So hätten etwa Sträucher angepflanzt werden müssen. Das Regierungspräsidium, das den Windpark genehmigt hatte, hatte zwar verschiedene Bestimmungen zum Schutz des Nagetiers aufgenommen, eine Aufwertung des unmittelbaren Umfelds sei darin aber nicht enthalten, so das Gericht weiter.

Bau des Windparks schon im Vorfeld höchst umstritten

Der Bau des Windparks im Reinhardswald war schon im Vorfeld höchst umstritten. Umweltaktivisten und Bürgerinitiativen setzen sich für den Schutz des alten Märchenwaldes, der auch schon die Grimm Brüder zu ihren Märchen inspirierte, ein. Auch die Junge Alternative protestierte gegen die Abholzung von Hessens größtem geschlossenen Waldgebiet. – Die Tagesstimme berichtete. Man wolle nicht zusehen, wie Politik, Lobbyverbände und Großinvestoren dieses wunderschöne Kulturgut, den Märchenwald nun auch zu einem Industriestandort umbauen wollen. Man stehe für die Bewahrung der heimischen Wälder und Ökosysteme, hieß es damals von der Jugendorganisation der AfD. Wann der Bau generell nun nach dem Gerichtsurteil zum Schutz der Haselmaus fortgesetzt wird, steht noch nicht fest. Ursprünglich sollten die Windräder bereits Ende 2023 den ersten Strom liefern.

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Christin Schneider

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