Wegen seiner Einstellung: Martin Sellner wieder einmal abgelehnt – diesmal von einem Vermieter

Martin Sellner, dem bereits über 80 Bankkonten gekündigt wurden, stößt auch bei der Wohnungssuche auf Ablehnung. In Sozialen Netzwerken hat er nun Screenshots geteilt, in denen der Grund für die Ablehnung offen benannt wird.

/
/
1 Minute Lesezeit
Wegen seiner Einstellung: Martin Sellner wieder einmal abgelehnt – diesmal von einem Vermieter

Sellner setzt verstärkt auf Kryptowährungen, um das Debanking zu umgehen.

© Martin Sellner

Wien. – Dem Österreicher Martin Sellner wurden bisher mehr als 80 Bankkonten gekündigt. Gegen eine dieser Kündigungen ist er vor kurzem gerichtlich vorgegangen, das Gericht hat seine Klage jedoch abgewiesen (FREILICH berichtete). Er kündigte aber an, im Hauptsacheverfahren weiter gegen die Bank vorgehen zu wollen. Doch nicht nur beim Führen oder Eröffnen von Bankkonten stößt der Familienvater auf Ablehnung.

Ablehnung wegen politischer Einstellung

Auf X teilte Sellner am Donnerstag zwei Screenshots, die zeigen, in welchen Bereichen er auch immer wieder zu kämpfen hat. „Neben 85 gesperrten Konten & verweigerten Kindergartenplätzen ist das übrigens auch die Normalität für einen patriotischen Dissidenten in der Demokratiesimulation“, erklärt er dazu.

Auf dem ersten der beiden Screenshots ist ein Gespräch zwischen ihm und offenbar einem Immobilienmakler zu sehen, in dem es um die Vereinbarung eines Termins geht. Es wird vorgeschlagen, bei diesem Termin auch die Vertragsunterzeichnung, die Zahlung der Kaution und der Provision sowie die Schlüsselübergabe zu erledigen. Im weiteren E-Mail-Verkehr kommt es allerdings zur Absage. Darin wird Sellner mitgeteilt, dass der Vermieter Sellner die Immobilie nicht vermieten möchte. Die Begründung? Sellners politische Einstellung.

Auch in einem zweiten Gespräch wird Sellner mitgeteilt, dass sein Mietangebot nicht angenommen und die Wohnung stattdessen an jemand anderen vergeben wurde. Eine genauere Begründung für die Ablehnung gab es nicht.

Sellners Beitrag löste auf X zahlreiche Reaktionen aus. In den Kommentaren wollten Nutzer beispielsweise wissen, ob er Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend machen könne, weil er aufgrund seiner Weltanschauung diskriminiert worden sei. „Nein leider. Rechtlich geschützt sind nur privilegierte Gruppen: Nichtweiße Ausländer, Frauen, Schwule, etc.“, erklärt Sellner.

Stellenausschreibugn - AfD Sachsen

Kann FREILICH auf Ihre Unterstützung zählen?

FREILICH steht für mutigen, konservativ-freiheitlichen Journalismus, der in einer zunehmend gleichgeschalteten Medienlandschaft unverzichtbar ist. Wir berichten mutig über Themen, die oft zu kurz kommen, und geben einer konservativen Öffentlichkeit eine starke Stimme. Schon mit einer Spende ab 4 Euro helfen Sie uns, weiterhin kritisch und unabhängig zu arbeiten.

Helfen auch Sie mit, konservativen Journalismus zu stärken. Jeder Beitrag zählt!