Wien: Leitender Funktionär der „Europäischen Aktion“ in U-Haft verstorben

Hans B., leitender Funktionär der revisionistischen „Europäischen Aktion“ (EA) starb im Alter von 77 Jahren in der Justizanstalt Wien-Josefstadt. 
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Wien: Leitender Funktionär der „Europäischen Aktion“ in U-Haft verstorben

Symbolbild (Eingang JVA Wien-Josefstadt): Wikimedia Commons [CC0]

Hans B., leitender Funktionär der revisionistischen „Europäischen Aktion“ (EA) starb im Alter von 77 Jahren in der Justizanstalt Wien-Josefstadt. 

Wie ORF.at unter Berufung auf die APA berichtet, erlag Hans B. bereits vor zwei Wochen seinem schweren Herzleiden. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelte seit 2016 gegen B. und sieben weitere Beschuldigte. Es geht dabei um den Verdacht nationalsozialistischer Wiederbetätigung (u.a. §3a VerbG, Höchststrafe 20 Jahre), staatsfeindlicher Verbindungen (§246 StGB) sowie Verhetzung (§283 StGB).

Schwerwiegende Vorwürfe gegen B.

Dabei soll B. im Zusammenschluss weit rechts stehender Gruppierungen die Funktion als „Landesleiter“ für Österreich bekleidet haben. Ziel der Gruppe ist nach Ansicht der Anklagebehörde die Beseitigung der Bundesregierung zum Zweck einer neuen „Reichsregierung“, weiter der „Anschluss an ein Großdeutsches Reich“. Noch wenige Tage vor seiner Festnahme soll B. im elektronischen Briefverkehr Gewalt gegen amtierende Politiker gutgeheißen haben.

Aufgrund von Fluchtgefahr – B. lebte zuletzt in der Schweiz – nahm man den Mann in Untersuchungshaft, in der er nun nach 20 Monaten starb. Da eines der mutmaßlichen Verbrechen – jenes der nationalsozialistischen Wiederbetätigung – mit mehr als fünf Jahren Haft bedroht ist, wäre eine Maximaldauer der U-Haft von zwei Jahren möglich gewesen. Als Gründer der Europäischen Aktion gilt der Schweizer Revisionist und Holocaustleugner Bernhard Schaub.

Justiz lehnte Hafterleichterungen ab

Obwohl die gesundheitlichen Probleme von B. bekannt waren, lehnte die Justiz eine Enthaftung gegen gelindere Mittel (z.B. Fußfessel) sowie weitere Hafterleichterungen wiederholt ab. Mehrfach brachte die rechtliche Vertretung des mutmaßlichen EA-Kopfs  außerdem eine Haftbeschwerde ein, auch wegen vermeintlich überlanger Verfahrensdauer. Nach dem Ableben des Mannes kam es deshalb nun auch vereinzelt zu Kritik.

Unzensuriert-Kritik an NGOs und Extremismusreferat

Das Onlineportal unzensuriert.at etwa sieht deshalb einen „dunklen Schatten“ über „selbernannte Menschenrechtsorganisationen“. Obwohl B. 20 Monate ohne Anklage in Untersuchungshaft verbrachte, hätte keine derartige NGO über dessen Fall berichtet. Eine Verantwortung sieht die Seite auch bei der Leiterin des BVT-Extremismusreferats, Sibylle G., – die Festnahme von B. sei durch „Beschuldigung“ von deren Seite erfolgt.

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