Dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wird vorgeworfen, mit dem letzten Teil des Dreiklangs „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ wissentlich das Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verwendet zu haben. In seinem Kommentar für FREILICH erläutert Alexander Wolf, welche historischen Fakten und grundsätzlichen rechtsstaatlichen Überlegungen gegen eine Strafbarkeit in diesem Fall sprechen.