Urteil: Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen
Nachdem die AfD im vergangenen Jahr Klage gegen die Einstufung des Verfassungsschutzes als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingereicht hatte, beurteilte das Gericht diese nun als zulässig. Gegen diese Entscheidung wird die AfD vermutlich in Berufung gehen.