Urteil: Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen
Nachdem die AfD im vergangenen Jahr Klage gegen die Einstufung des Verfassungsschutzes als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingereicht hatte, beurteilte das Gericht diese nun als zulässig. Gegen diese Entscheidung wird die AfD vermutlich in Berufung gehen.
Köln. – Das Verwaltungsgericht Köln entschied am Dienstag, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als sogenannten „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ einstufen darf. Konkret heißt dies, dass der Verfassungsschutz die Partei nun mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten und auch V-Leute in ihren Reihen anwerben und zur Informationsbeschaffung nutzen darf. Gegen die Einstufung hatte die AfD im vergangenen Jahr geklagt. In einer fast zehnstündigen Verhandlung hierüber teilte das Gericht mit, es seien ausreichend „tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ innerhalb der AfD vorhanden.
„Verfassungsfeindliche Bestrebungen“
Das Gericht erklärte in seiner Urteilsbegründung unter anderem, dass in der Jugendorganisation der Partei (Junge Alternative) und dem formal aufgelösten rechten „Flügel“ ein ethnisch verstandener Volksbegriff zentrales Politikziel sei. Dies stehe laut Urteil im Gegensatz zum Volksbegriff des Grundgesetzes. Außerdem würden „Umvolkungs“-Vorwürfe erhoben. Zudem befinde sich die AfD in einem Richtungsstreit, in dem sich die verfassungsfeindlichen Bestrebungen durchsetzen könnten. Der Verfassungsschutz argumentierte hier auch mit Äußerungen des früheren AfD-Chefs Jörg Meuthen, der seinen Parteiaustritt vor wenigen Wochen damit begründete, die Partei wäre immer weiter „nach rechts gerückt“.
Einen Teilerfolg konnte die AfD mit ihrer Klage gegen die Einstufung des „Flügels“ als „gesichert extremistische Bestrebung“ erringen. Die Bewertung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz sei zwar gerechtfertigt, jedoch sei nach der Auflösung des „Flügels“ eine darüberhinausgehende Einstufung unzulässig, so das Urteil der Richter. Denn aufgrund der vom Inlandsgeheimdienst vorgelegten Quellen sei ungewiss, ob der „Flügel“ als parteiinterner Zusammenschluss noch existiere. Auch darf der Verfassungsschutz nicht mehr öffentlich behaupten, dem „Flügel“ würden 7.000 Mitglieder angehören. Die Klage der AfD gegen die Einstufung der Jungen Alternative als Verdachtsfall wurde hingegen abgelehnt.
AfD will sich weiter juristisch zur Wehr setzen
AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla äußerte sich in einem entsprechenden Statement zu der Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichtes wie folgt: „Uns hat das Urteil zur Einstufung als Verdachtsfall überrascht. Wir teilen die Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichts nicht. Wir hatten uns ein anderes Ergebnis erhofft; immerhin konnten wir uns mit zwei Anträgen durchsetzen. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und diese sorgsam prüfen und dann entscheiden, ob wir weitere Rechtsmittel einlegen werden“. Als Oppositionspartei würde man sich auch weiterhin mit aller Kraft in den Parlamenten für eine alternative Politik einsetzen, so Chrupalla weiter. Alice Weidel, Fraktionschefin der AfD im Bundestag, erklärte gegenüber der Jungen Freiheit, die AfD werde sich „selbstverständlich weiter juristisch zur Wehr setzen“. Sie meinte, die „Suppe ist wahrlich dünn, die der Verfassungsschutz in Köln aufgetischt hat“.
Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann die AfD Berufung einlegen. Darüber würde dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.