Unbegleitete minderjährige Ausländer kosten Sachsen jährlich 70 Mio. Euro
Die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer in Sachsen soll jährlich mehr als 70 Millionen Euro kosten. Besonders umstritten ist, dass Hunderte bereits Volljährige weiterhin Jugendhilfe erhalten.
Die Betreuung sogenannter unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge kostet Sachsen jährlich mehrere Millionen. (Symbolbild)
© IMAGO / Funke Foto ServicesDresden. – Im Freistaat Sachsen werden derzeit 1.412 unbegleitete minderjährige Ausländer, kurz umA, betreut. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag hervor. Betrachtet man die monatlichen Ausgaben für die Betreuung dieser Gruppe, zeigt sich, dass die Kosten enorm sind. „Jeder minderjährige Asylbewerber kostet den Freistaat Sachsen ca. 4.000 bis 5.000 Euro im Monat bzw. 50.000 Euro pro Jahr“, erklärte Dünzel dazu. Damit dürften die Gesamtkosten für die so genannten „unbegleiteten minderjährigen Ausländer“ allein in Sachsen bei über 70 Millionen Euro liegen.
Junge Volljährige im Fokus
Besonders auffällig und aus der Beantwortung der Anfrage ersichtlich ist, dass von den 1.412 Betreuten 500 sogenannte „junge Volljährige mit fortwährenden Jugendhilfeleistungen“ sind. Das heißt, sie haben das 18. Lebensjahr überschritten, werden aber weiterhin von der Jugendhilfe unterstützt. Dünzel sieht darin ein Problem: „Zu hinterfragen ist auch, warum so viele junge Volljährige weiterhin Jugendhilfeleistungen erhalten. Der Ausnahmefall scheint hier zur Regel geworden zu sein.“
In diesem Zusammenhang wird auch die Unsicherheit bei der Altersangabe der Betreuten kritisiert. „Vor diesem Hintergrund ist eine medizinische Altersfeststellung dringend erforderlich. Denn es ist bekannt, dass sich viele Asylbewerber jünger machen, um zusätzliche Leistungen zu erhalten und damit sie nicht abgeschoben werden können“, sagt Dünzel.
Forderung nach Kostensenkung
Angesichts der hohen finanziellen Belastung plädiert der AfD-Abgeordnete für eine Reduzierung der Betreuungsfälle. Die Daten zeigen, dass seit September 2023 kontinuierlich unbegleitete Minderjährige in Sachsen in Obhut genommen werden, wobei die Zuweisungen auch aus anderen Bundesländern wie Hessen oder Baden-Württemberg erfolgen.
Die Betreuung der umA ist Teil der bundesweiten Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel zur Entlastung der Einreise-Hotspots. Die Staatsregierung verweist darauf, dass diese Maßnahmen auch den Verpflichtungen der UN-Kinderrechtskonvention entsprechen. Dennoch bleibt die Diskussion um die Kosten, die Altersfeststellung und die Dauer der Betreuung.