Blogger „Neverforgetniki“ wehrt sich erfolgreich gegen Twitter-Sperre
Ein rechtsgerichteter Blogger erkämpfte sich nach seiner Aussperrung aus Twitter auf dem juristischen Weg sein Recht auf digitale Meinungsäußerung.
Damit rechneten wohl nach den jüngsten Löschwellen nur die Allerwenigsten: Wie Niklas Lotz, der Betreiber des beliebten YouTube-Kanals „Neverforgetniki“, in seinem Telegram-Kanal schrieb, konnten seine Anwälte offenbar vor Gericht erreichen, dass eine erst kürzlich verfügte Kontosperre auf Twitter rückgängig gemacht wurde. Auslöser war, dass er seine eigenen Daten auf dem Kurznachrichtendienst geteilt hatte – was aber eigentlich ausdrücklich erlaubt wäre.
Lotz: „Wichtiges Signal für die Zukunft“
Seit einigen Wochen hatte Lotz, der auf YouTube über 175.000 Abonnenten und auf Twitter über 35.000 Follower keinen Zugriff mehr auf sein Twitter-Konto, die Sperre war laut eigenen Aussagen unbefristet. Er sah den angegebenen Grund als Vorwand, seine Person zu zensieren – und unterstellte Twitter, dass es wohl hoffe, dass er sich keinen guten Anwalt leisten könne. Er pochte auf sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit sowie vorausgehende Urteile, die Twitter „willkürliche“ Löschungen verbieten würden.
Nun trudelte die Erfolgsmeldung ein. Lotz schrieb: „SIEG! Wir haben es geschafft. Twitter gibt klein bei und meine rechtswidrige Sperre ist aufgehoben, die fälschlicherweise beanstandeten Posts sind abrufbar. Linke Melde-Missbraucher und Zensoren haben sich zu früh gefreut!!“ Er bedankte sich bei seinem Rechtsbeistand und sieht den Fortschritt als „wichtiges Signal für die Zukunft“. Wer ihn zensieren wolle, den würden die „besten Anwälte“ jedenfalls in die Schranken weisen.
Wehrte sich bereits erfolgreich gegen YouTube-Löschung
Es ist nicht das erste Mal, dass sich Lotz, der als junge bürgerlich-konservative Stimme gilt, sich gegen eine Online-Löschung wehrt. Im August des Vorjahres kappte die Videoplattform YouTube seinen Kanal, der damals noch 72.000 Abonnenten hatte. Nachdem sein Anwalt der US-Firma eine Frist zur Wiederherstellung gegeben hatte, war er allerdings schon bald wieder abrufbar – Tagesstimme berichtete.