Ukraine-Krieg: Nun streicht auch Samsung das „Z“ aus Produktnamen

Der Elektronik-Hersteller Samsung hat in mehreren Ländern den Buchstaben „Z“ aus der Produktbezeichnung seiner faltbaren Smartphones. gestrichen
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Ukraine-Krieg: Nun streicht auch Samsung das „Z“ aus Produktnamen

Bild: Das Galaxy Z Flip heißt jetzt in Litauen Galaxy Flip 3 / Bild: KKPCW, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Der Elektronik-Hersteller Samsung hat in mehreren Ländern den Buchstaben „Z“ aus der Produktbezeichnung seiner faltbaren Smartphones. gestrichen

In Russland und der Ukraine ist das weiße „Z“ aktuell allgegenwärtig. Der Buchstabe, der für den Slogan „Für den Sieg“ stehen soll, ist nicht nur auf russischen Panzern und anderem Kriegsgerät, sondern oft auch auf gewöhnlichen PKWs, Gebäuden und Kleidung zu sehen. Prominente Personen verwenden das „Z“ außerdem in ihren öffentlichen Beiträgen, um damit die Unterstützung der russischen Streitkräfte auszudrücken. Für diverese Konzerne im Rest der Welt wird das Symbol damit zunehmend zum Imageproblem.

Samsung benennt Handys um

So ist nun das „Z“ in einigen Ländern aus den Produktbezeichnungen von Smartphones des Unternehmens Samsung entfernt worden. Der südkoreanische Hersteller hat mit dem Z Flip und dem Galaxy Z diverse faltbare Handymodelle im Angebot, die mit diesem Buchstaben vermarktet werden. In einigen osteuropäischen Staaten wie Lettland und Litauen wurde das „Z“ gestrichen, wie man bei einem Blick auf die lokalen Werbeauftritte des Herstellers erkennen kann. In anderen Ländern, etwa in Österreich und Deutschland, wird der Buchstabe weiterhin verwendet.

Der Versicherungskonzern Zurich, dessen Logo ein weißes „Z“ in einem blauen Kreis bildet, verzichtet hingegen bewusst auf das Symbol. „Wir entfernen vorübergehend die Verwendung des Buchstabens ‚Z‘ aus sozialen Kanälen, wo er isoliert erscheint und missverstanden werden könnte“, erklärte das Unternehmen vor wenigen Tagen (DIE TAGESSTIMME berichtete). Der deutschen Zeit wiederum wurde das eigene Logo zum Verhängnis. Auf Instagram teilte die Zeitung ihr Interview mit dem ukrainischen Staatspräsidenten Wolodimir Selenki mit einem Foto des Politikers, das mit dem weißen „Z“-Schriftzug der Zeitung versehen war. Nach ersten kritischen Kommentaren löschte die Zeitung den Beitrag und stellte das Bild ohne das eigene Logo auf die diversen Plattformen.

Strafrechtliche Verfolgung in Deutschland

Inzwischen hat auch schon die Politik das Schriftzeichen ins Visier genommen. Mehrere Länder in Deutschland, nämlich Berlin, Bayern, Brandenburg und Niedersachsen, haben die Verwendung des weißen „Z“ bereits unter Strafe gestellt. „Wird der Kontext zum Krieg hergestellt mit der Verwendung des weißen Z, wie es auf den russischen Militärfahrzeugen zu sehen ist, dann bedeutet das natürlich die Befürwortung des Angriffskriegs“, sagte Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) dem Tagesspiegel. „Das wäre strafbar, da schreiten wir auch sofort ein.“

Natürlich könne der Buchstabe allein nicht verboten werden, heißt es. „Seine Verwendung kann aber im Einzelfall eine Billigung des russischen Angriffskriegs darstellen und damit nach § 140 StGB verboten sein.“ Der Paragraf im deutschen Strafgesetzbuch besagt, dass mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann, wer bestimmte Straftaten in einer Weise gutheißt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

„Jeden Fall einzeln betrachten“

Über die Auslegung dieses Erfordernisses gibt es unter Juristen unterschiedliche Auffassungen. Man müsse „jeden Einzelfall“ betrachten, sagt etwa der Göttinger Strafrechtsprofessor Uwe Murmann. Er erkennt aber durchaus breite Anwendungsmöglichkeiten: Das Tragen eines T-Shirts mit einem „Z“ in der Fußgängerzone oder das Hissen einer „Z“-Fahne in der Kleingartenkolonie könnten bereits ausreichend sein. Die Verwendung des „Z“ sei eine symbolisch verkürzte Meinungsäußerung. Entscheidend sei, dass sie öffentlich und vorsätzlich geschieht, man dem Verdächtigen also unterstellen darf, dass er weiß, dass er sich zu einem Angriffskrieg positioniert. Wenn ein Mitarbeiter der Zurich Versicherung hingegen ein altes T-Shirt mit dem „Z“-Firmensymbol trägt, sei dies keine Straftat.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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