Ab Samstag: Deutschland führt wieder kostenlose Schnelltests ein
Mit der Wiedereinführung der kostenlosen Schnelltests haben alle mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Test durch geschultes Personal.
Berlin. – In Deutschland sind von diesem Samstag an wieder kostenlose Corona-Schnelltest für alle möglich. Das legt eine Verordnung des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) fest, die heute verkündet wurde. Damit führt der Bund das vor rund einem Monat stark eingeschränkte Angebot der „Bürgertests“ wieder auf breiter Front ein.
Ein Test pro Woche
Mit der Wiedereinführung der kostenlosen Schnelltests haben alle mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Test durch geschultes Personal – auch unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Bescheinigungen können auch als Nachweis bei Zugangsregeln dienen. Kostenlose Tests seien insbesondere vor dem Hintergrund relevant, dass sich auch geimpfte Personen mit dem Coronavirus infizieren könnten „und damit eine Gefährdung insbesondere für vulnerable Personengruppen darstellen“. Mit der Einführung des Angebots für asymptomatische Personen werde sichergestellt, dass alle „bei Bedarf vorhandene Testmöglichkeiten in Anspruch nehmen können“.
Wiedereinführung wegen steigender Zahlen
Nach einem Beschluss von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten war das vom Bund seit März finanzierte Angebot der „Bürgertests“ zum 11. Oktober weitgehend ausgelaufen. Damals hieß es zur Begründung, dass eine dauerhafte Übernahme der Kosten durch die Steuerzahler wegen verfügbarer Impfungen enden solle. Nun können angesichts stark steigender Infektionszahlen bestehende Teststellen die Arbeit fortsetzen. Die Länder können zudem weitere Testzentren beauftragen, wie das Ministerium erklärte. Das Ministerium erläuterte, dass seit dem Bund-Länder-Beschluss zur Abschaffung der „Bürgertests“ am 10. August knapp sechs Millionen Menschen eine erste Impfung bekommen haben.
Der Bund rechnet nun für jeweils eine Million Testungen mit bis zu acht Millionen Euro für die Leistungen vor Ort und 3,5 Millionen Euro für Sachkosten. Die neue Verordnung soll bis Ende März 2022 gelten.