Aktive Zustimmung nötig: Schweden verschärft Sexualstrafrecht

Der schwedische Reichstag beschließt am heutigen Mittwoch ein Gesetz, welches geschlechtliche Handlungen in Schweden unter Strafe stellt, wenn keine „aktive Zustimmung“ zum Akt vorliegt. 
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Aktive Zustimmung nötig: Schweden verschärft Sexualstrafrecht

Symbolbild: Airman 1st Class Kyle Gese / US Air Force Sexual Assault Prevention and Response program via 131st Bomb Wing [CC0]

Der schwedische Reichstag beschließt am heutigen Mittwoch ein Gesetz, welches geschlechtliche Handlungen in Schweden unter Strafe stellt, wenn keine „aktive Zustimmung“ zum Akt vorliegt. 

Vorstöße in diese Richtungen gab es seitens der rot-grünen Regierung bereits infolge der #MeToo-Diskussionen im Dezember. Juristen kritisierten damals eine mögliche Rechtsunsicherheit im Gesetzesenwurf. Es sei nämlich unklar, was als „relevanter Ausdruck für Freiwilligkeit“ gelte. Einige Medien schrieben damals sogar, dass selbst Eheleute die schriftliche Einwilligung ihres Partners benötigen würden, die schwedische Botschaft in Deutschland dementierte.

Schweden: Meiste Anzeigen europaweit

Wie die Kleine Zeitung berichtet, erhofft sich die schwedische Regierung von der Reform eine Steigerung der Aufklärungsrate bei Sexualstraftaten. In Schweden werden relativ zur Einwohnerzahl europaweit jährlich die meisten Vergewaltigungen angezeigt. Tatsächlich sorgen im skandinavischen Land immer wieder brutale Vergewaltigungen für Schlagzeilen. In vielen Fällen entfällt allerdings ein Schuldspruch, da bislang eine Gewalteinwirkung für eine Verurteilung vonnöten war.

Für besondere Bestürzung in diesem Zusammenhang sorgte vergangenes Jahr der Freispruch von fünf Angeklagten im „schlimmsten Fall aller Zeiten“. Nach Angaben des Opfers wurde eine Schwedin dabei in einem stark von Migranten geprägten Viertel von bis zu 20 Männern vergewaltigt. Da die Tatverdächtigen dem Gericht allerdings glaubhaft machen konnten, die Frau hätte freiwillig mit ihnen geschlafen, erfolgte der Freispruch im Zweifel.

Keine Umkehr der Beweislast

Das schwedische Justizministerium bekräftigte, dass es zu keiner Umkehr der Beweislasten kommen werde. Der Kläger müsse weiterhin nachweisen, dass die geschlechtliche Handlung gegen den eigenen Willen stattfand. Außerdem plant man eine Kampagne für 13- bis 25-Jährige, welche über das Thema sexuelle Belästigung und Selbstbestimmung aufklären soll.

Kritiker dürften indes weiterhin der Ansicht sein, dass eine weitere Verschärfung ins Leere gehe. Zeitweise sorgte auch ein Aufruf der schwedischen Polizei in der Vorweihnachtszeit für einige Unruhe. Darin riet sie Frauen davon ab, abends alleine das Haus zu verlassen.

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