Anschlag von Hanau war laut BKA keine rechtsextremistische Tat
Zu Beginn der Ermittlungen ging man noch von einem rassistisches Motiv für die Tat aus. Das hat sich mittlerweile geändert.
Hanau. – Mitte Februar kam es im hessischen Hanau zu einem Anschlag, bei dem insgesamt neun Menschen mit ausländischen Wurzeln getötet wurden. Tobias R., der Schütze von Hanau, hatte seine Opfer zwar so ausgewählt, um größtmöglichste Aufmerksamkeit für seinen Verschwörungsmythos von der Überwachung durch einen Geheimdienst zu erlangen. Den Anschlag selbst stufen Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) aber nicht als Tat eines Rechtsextremisten ein.
Keine „tatrelevanten“ Hinweise
Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wollte dies am Montag nicht kommentieren. Die polizeilichen Ermittlungen dauerten weiter an. Noch in der Nacht des Anschlags hatte Generalbundesanwalt Peter Frank die Ermittlungen übernommen. Von Anfang an hatte es geheißen, es gebe „gravierende Indizien für einen rassistischen Hintergrund der Tat“. Nun hieß es, dass Rassismus nach Auffassung der Ermittler nicht der dominierende Aspekt in R.’s „Weltanschauung“ gewesen sei.
Die BKA-Ermittler haben mehr als 100 Videodateien auf dem Computer des Attentäters sicherstellen können. Eine Auswertung soll ergeben haben, dass nahezu alle Aufnahmen nicht „tatrelevant“ seien. Zudem seien keine Hinweise darauf gefunden worden, dass Tobias R. sich mit rechter Ideologie oder mit Rechtsterroristen wie Anders Breivik oder deren Taten beschäftigte habe.
R. soll an Paranoia gelitten haben
Nach Erkenntnissen der Ermittler soll R. auch „keine typische rechtsextreme Radikalisierung“ durchlaufen haben. Das soll auch durch Befragungen von Nachbarn, Bekannten und ehemaligen Kollegen bestätigt worden sein. Er habe sich vor allem in Verschwörungsmythen rund um Geheimdienste hineingesteigert und an Paranoia gelitten, wie es in mehreren Medienberichten heißt. Aus dem BKA heißt es, dass bei dem Manifest davon auszugehen sei, dass Tobias R. das Kapitel zu Ausländern und seinen Vernichtungsfantasien erst spät hinzugefügt habe. Im November 2019 hatte R. den Generalbundesanwalt angeschrieben und darum gebeten, Ermittlungen wegen der angeblichen Überwachung durch einen Geheimdienst einzuleiten. Diese Bitte war aber abgelehnt worden. Die damalige Anzeige ist nahezu wortgleich mit dem späteren Manifest, jedoch waren noch keine rassistischen Äußerungen enthalten.