Dänemark: Handschlag für Staatsbürgerschaft

In Dänemark wird der Handschlag ab 1. Jänner Bestandteil der Einbürgerungszeremonie, soll den Integrationswillen der Bewerber überprüfen und richtet sich vor allem an Muslime.
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Dänemark: Handschlag für Staatsbürgerschaft

Symbolbild: Handschlag / Photo by mentatdgt from Pexels (CC0)

In Dänemark wird der Handschlag ab 1. Jänner Bestandteil der Einbürgerungszeremonie, soll den Integrationswillen der Bewerber überprüfen und richtet sich vor allem an Muslime.

Kopenhagen. Am Donnerstag verabschiedete das dänische Parlament ein Gesetz, das besagt, dass das Händeschütteln in Zukunft Bestandteil der Einbürgerungszeremonie sein soll. Wer also dänischer Staatsbürger werden will, muss das künftig mit einem Handschlag besiegeln. Das Gesetz soll am 1. Jänner in Kraft treten und sich vor allem an Muslime richten, die sich aus religiösen Gründen weigern das andere Geschlecht zu berühren. Durch dieses Gesetz soll vor allem auch der Integrationswille der Bewerber überprüft werden.

Handschlag gehört dazu

Der Beschluss wird von mehreren Seiten kritisiert. Wie die New York Times berichtet, klagen einige Bürgermeister darüber, dass diese Zeremonien eine „rein symbolische Politik“ darstellen würden. Die geforderte Maßnahme sei für die Qualifikation eines Bewerbers irrelevant und eine soziale Gewohnheit würde künstlich zu einem nationalen Wert erhoben werden, so die Kritiker. Martin Henriksen (Dänische Volkspartei) hingegen befürwortet das Gesetz. „Wenn Sie in Dänemark ankommen, ist es üblich, die Hände zur Begrüßung zu schütteln. Tun Sie das nicht, ist das respektlos. Wenn man etwas so einfaches und unkompliziertes nicht machen kann, gibt es keinen Grund, dänischer Staatsbürger zu werden“, so Henriksen. Diese Maßnahme ist laut des islamkritischen Politikers aufgrund der Einwanderung von Muslimen nach Dänemark erforderlich geworden. Er hoffe außerdem, dass bald auch ein Verschleierungsverbot für muslimische Frauen folgen wird.

Wiederkehrende Diskussion

In Europa sorgten in den vergangenen Jahren ähnliche Fälle immer wieder für Diskussionen. Erst vor vier Monaten sprach ein Gericht in Schweden einer Muslimin einen Schadenersatz in Höhe von 40.000 schwedischen Kronen, also umgerechnet etwa 3.800 Euro zu. Sie hatte sich im Mai 2016 bei einem Unternehmen beworben und beim Bewerbungsgespräch dem männlichen Interviewer den Handschlag verweigert. Daraufhin beendete der potentielle Arbeitgeber das Gespräch vorzeitig und schickte sie nach Hause (Die Tagesstimme berichtete).

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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