Großbritannien: Abschiebeflug nach Ruanda kurzfristig gestoppt
Großbritannien will die Verfahren illegal eingereister Migranten künftig in Ruanda bearbeiten lassen. Den ersten Flug nach Ostafrika hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber kurzfristig gestoppt.
London. – Am 14. Juni wollte die britische Regierung ihre ersten Abschiebeflüge nach Ruanda starten. Sogar vom Gericht kam die Erlaubnis, diesen Plan umzusetzen. Der High Court in London hatte am Freitag geurteilt, dass der erste, für Dienstag geplante Flug stattfinden dürfe. Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Pläne der Regierung durchkreuzt. Dennoch will die britische Regierung an ihrem Plan festhalten. „Wir lassen uns nicht davon abschrecken, das Richtige zu tun und die Grenzen unserer Nation zu schützen“, sagte Innenministerin Priti Patel.
Nächster Flug wird vorbereitet
„Ich bin enttäuscht, dass Klagen und Rechtsstreits in letzter Minute dafür gesorgt haben, dass der heutige Flug nicht abheben konnte“, sagte die Politikerin. Es sei sehr überraschend, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eingeschaltet habe, nachdem britische Gerichte zuvor anders entschieden hätten. Man arbeite nun bereits daran, den nächsten Flug vorzubereiten, so Patel.
Von britischen Gerichten gab es für den Flug zwar grundsätzlich grünes Licht, allerdings waren viele Einzelklagen erfolgreich, weshalb die Zahl der für Dienstagabend eingeplanten Passagiere in den Tagen zuvor immer kleiner wurde. Die außergewöhnliche Intervention des Straßburger Gerichts in einem Fall löste gewissermaßen eine Kettenreaktion aus: Die verbleibenden Betroffenen konnten sich auf die Entscheidung berufen und auch ihre eigene Ausreise zunächst erfolgreich verhindern.
Ruanda will an Abkommen festhalten
Straßburg hatte die britischen Behörden in einer sogenannten einstweiligen Maßnahme aufgefordert, einen irakischen Asylsuchenden, der ursprünglich an Bord sein sollte, frühestens drei Wochen nach einer finalen Entscheidung in seinem in Großbritannien laufenden Verfahren außer Landes zu bringen. Einstweilige Maßnahmen sind dem Gericht zufolge verbindlich und werden nur selten und bei unmittelbarer Gefahr eines irreparablen Schadens ausgesprochen.
Ruanda teilte unterdessen mit, trotz der Entscheidung an dem Abkommen festzuhalten. „Wir lassen uns von diesen Entwicklungen nicht abschrecken“, sagte eine Regierungssprecherin der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch. „Ruanda ist nach wie vor fest entschlossen, diese Partnerschaft zu verwirklichen.“ Die Regierung sei bereit, die Migranten aufzunehmen und „ihnen Sicherheit und Chancen in unserem Land zu bieten“.