Italien: Parlament beschloss Corona-Impfzwang für Gesundheitspersonal
Personal, das sich nicht impfen lassen will, muss Aufgaben ohne direkten Kontakt mit Patienten oder Kunden übernehmen.
Rom. – Am Dienstag hat die italienische Abgeordnetenkammer eine Verordnung zur Einführung einer Impfpflicht für das Gesundheitspersonal verabschiedet. Die Impfpflicht gilt demnach für Apotheker, Psychologen und für Ärzte mit einer eigenen Praxis. Regionen und autonome Provinzen müssen den lokalen Gesundheitsbehörden nicht geimpftes Pesonal melden, wie der Standard berichtet.
Suspendierung möglich
Unter ganz speziellen Bedingungen kann man sich jedoch auch von der Impfpflicht befreien lassen, etwa wenn die Impfung nachweislich eine gesundheitliche Gefahr für die betreffende Person darstellen könnte. Wird ein Antrag auf Befreiung gestellt, so muss innerhalb von fünf Tagen genau dargelegt werden, wieso diese beantragt wurde.
Personal, das sich nicht impfen lassen will, muss Aufgaben ohne direkten Kontakt mit Patienten oder Kunden übernehmen. Gibt es diese Ausweichmöglichkeit nicht, können Personen, die gegen eine Impfung sind, solange vom Dienst suspendiert werden, bis die nationale Impfkampagne abgeschlossen ist. Das würde einen Zwangsurlaub ohne Gehalt bis Jahresende bedeuten.
Klagen erwartet
Ein Abänderungsantrag mit dem die Impfpflicht lediglich für das Gesundheitspersonal gefordert wurde, das in direktem Kontakt zu Kranken steht, wurde in der Abgeordnetenkammer abgelehnt. Da die Verordnung bereits vom Senat verabschiedet wurde, tritt sie jetzt in Kraft. Juristen erwarten wegen Einschnitten beim Arbeitsrecht mehrere Klagen derjenigen, die sich nicht impfen lassen möchten.