Italien verlängert Ausgangsbeschränkungen bis 13. April
Als das am schwersten vom Coronavirus betroffene Land Europas verlängert Italien seine Ausgangsbeschränkungen um zwei Wochen.
Rom. – Italiens Regierung verlängert die strengen Ausgangsbeschränkungen für die 60 Millionen Bürger wegen der Coronavirus-Krise demnach bis zum 13. April. Das kündigte der italienische Gesundheitsminister Roberto Speranza heute in Rom im Senat an. Die Beschränkungen galten ursprünglich bis zum 3. April. Bereits Anfang der Woche hatte die Regierung die Verlängerung in Aussicht gestellt. Auch in Österreich gilt die Ausgangsbeschränkung bis 13. April, wobei diese noch verlängert werden könnte.
Kritik an Lockerung der Ausgangssperre für Kinder
Seit 10. März dürfen sich die Menschen in Italien nicht mehr frei bewegen. Schulen und Universitäten hatte man schon Tage vorher geschlossen. Der Druck der Öffentlichkeit wuchs in den letzten Tagen dementsprechend. Eltern, Lehrer und Kinderärzte appellierten an das Innenministerium, die Ausgangssperren für Kinder zu lockern. Spaziergänge von Kindern in Begleitung eines Elternteils nahe der eigenen Wohnung sind nun aufgrund eines neuen Beschlusses des Innenministeriums erlaubt. Sportliche Aktivitäten sind hingegen nicht erlaubt. Protest gegen den Beschluss der Regierung, die Ausgangssperre für Kinder zu lockern, kommt jetzt aus der Lombardei, der von der Coronavirus-Epidemie am stärksten betroffenen Region Italiens. „Ich hoffe, dass die Bürger diese wahnsinnige, sinnlose und verantwortungslose Verordnung ignorieren, zu Hause bleiben und mit ihren Kindern spielen“, so der Gesundheitsbeauftragte in der Lombardei, Giulio Gallera.
Maskenpflicht in Österreich
In vielen Ländern der Welt wurden bisherige Maßnahmen weiter verschärft. In Österreich ist etwa das Tragen von Schutzmasken „spätestens am 6. April“ verpflichtend. Diese neue Verordnung gilt vorerst aber nur in Supermärkten und Drogerien, die größer als 400 Quadratmeter sind, später soll es auch für weitere Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel verpflichtend kommen. Wie der Kurier berichtet, sind bei Missachtung der Verordnung auch Strafen geplant. Kontrollieren soll dies voraussichtlich die Polizei.
Neben den MNS-Masken, die den Mund- und Nasenbereich abdecken und im Grunde lediglich die Verbreitung des Virus verhindern, selbst aber keinen Schutz vor Infektion bieten, sind (selbst genähte) Textilmasken ebenso zulässig wie zertifizierte Masken. Diese würden immer noch 71 Prozent aller Partikel abfangen, zertifizierte Masken 86 Prozent. „Jede Maske ist besser als keine Maske“, sagte Hans-Peter Hutter vom Zentrum für Public Health der MedUni Wien. Dennoch sollten auch diese nicht länger als vier Stunden getragen werden, die Schutzwirkung ist dann nicht mehr gegeben.