Polen fordert erneut Reparationszahlungen von Deutschland
Schon mehrmals hat die Bundesregierung die Forderung nach Reparationszahlungen zurückgewiesen. Nun versucht Polen es erneut.
Warschau. - Die polnische Regierung hat eine Resolution angenommen, in der die Notwendigkeit betont wird, die Frage deutscher Reparationszahlungen für die während des Zweiten Weltkriegs verursachten Schäden zu regeln. Das teilte das Büro des polnischen Premierministers Mateusz Morawiecki am Dienstag mit. Die Resolution betrifft „das Thema der Reparationen, Entschädigungen und Wiedergutmachungen im Zusammenhang mit dem deutschen Überfall auf Polen im Jahr 1939 und der weiteren Besetzung.“
Wiederholte Forderungen
Die Resolution bestätigt laut einer Mitteilung der Regierung „formell, dass weder während der (kommunistischen) Volksrepublik Polen noch nach der Wiedererlangung der Souveränität im Jahr 1989 die Frage der Reparationen, Entschädigungen, Kompensationen und anderer Formen der Wiedergutmachung der Schäden, die Polen und (den) Polen während des Zweiten Weltkriegs zugefügt wurden, in irgendeiner Weise behandelt oder abgeschlossen wurde.“
Seit die polnische Regierungspartei Recht und Frieden (PiS) 2015 an die Macht kam, ist die Forderung nach Reparationszahlungen von Deutschland ein Dauerthema in der Rhetorik der Partei. Erst im vergangenen Jahr schickte Polen eine diplomatisches Schreiben nach Berlin, in dem es 1,3 Billionen Euro an Reparationen aus dem Zweiten Weltkrieg forderte.
Deutschland verweist auf Verträge
Die deutsche Bundesregierung hat Polens Forderungen jedoch stets zurückgewiesen und darauf verwiesen, dass alle finanziellen Ansprüche im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990, der die Wiedervereinigung Deutschlands ermöglichte, geregelt worden seien. Im Jahr 1953 verzichtete die kommunistische Regierung Polens auf Druck der Sowjetunion auf alle Ansprüche auf Kriegsreparationen. Moskau wollte damals die DDR von jeglichen Verpflichtungen befreien. Die polnischen Behörden argumentieren dagegen, die Vereinbarung sei ungültig, da Polen zu diesem Zeitpunkt keine gerechte Entschädigung habe aushandeln können.