Urteil: Britische Ex-IS-Anhängerin zu Recht ausgebürgert
Die in Großbritannien geborene Shamima Begum schloss sich 2015 dem IS an. Vier Jahre später wurde ihr die britische Staatsbürgerschaft aberkannt. Dagegen legte sie mehrfach erfolglos Berufung ein.
London. – Eine frühere Anhängerin der Terrormiliz IS hat einen Berufungsprozess um den Verlust ihrer britischen Staatsbürgerschaft verloren. Das Londoner Berufungsgericht entschied am vergangenen Freitag, die zuständige Berufungskommission des Innenministeriums habe den Antrag der 24-jährigen Shamima Begum zu Recht abgelehnt.
Berufung gegen Urteil wahrscheinlich
Die in Großbritannien geborene Frau war gemeinsam mit zwei Freundinnen aus der „Bethnal Green Academy“, einem Gymnasium im Osten von London, in die Türkei gereist, um sich in Syrien dem sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) anzuschließen. Dort heiratete sie einen IS-Kämpfer, den sie erst vor Ort kennenlernte. Ihr früherer Ehemann, der aus den Niederlanden stammende Islamist Yago Riedjik, sitzt in einem syrischen Gefängnis. In den Niederlanden wurde Riedijk in Abwesenheit zu sechs Jahren Haft verurteilt. Während ihrer Zeit in Syrien verlor Begum drei Kinder. Nachdem die ersten beiden Babys kurz nach der Geburt gestorben waren, wandte sich die junge Frau 2019 vor und nach der Geburt eines weiteren Sohnes an die britischen Behörden und bat darum, nach London zurückkehren zu dürfen. Sie lebte alleine in einem syrischen Lager und klagte in einem Interview mit ITV über die dortigen Zustände. Die britischen Behörden lehnten Begums Bitte damals ab, kurze Zeit später starb das dritte Kind und Begum wurde vom Innenministerium mit Verweis auf die nationale Sicherheit die Staatsbürgerschaft entzogen.
Mehrere Einsprüche Begums gegen das Urteil wurden abgewiesen. Im neuen Urteil betonte Richterin Sue Carr: „Frau Begum mag von anderen beeinflusst und manipuliert worden sein, aber sie hat eine kalkulierte Entscheidung getroffen, nach Syrien zu reisen und sich dem IS anzuschließen.“ Das Gericht kam daher zu dem Schluss, dass der Entzug der Staatsbürgerschaft nicht rechtswidrig war. Es wird erwartet, dass Begum gegen das Urteil Berufung einlegen wird, auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist denkbar, wie die WELT berichtet.