Das FREILICH-Magazin erscheint in Österreich, wird aber im gesamten deutschsprachigen Raum gelesen. Die Leser in der Bundesrepublik und in Österreich dürfen die gleichen Texte lesen. Was aber beim Lesen von Texten gilt, ist beim Sehen von Filmen nicht selbstverständlich. Betroffen ist beispielsweise aktuell ein Film von Uwe Boll. Der promovierte Filmemacher gilt als Enfant terrible des Genrefilms, legt mit seinem neuesten Film jedoch durchaus den Finger tief in die Wunde. Nun wurde er Opfer der Vorzensur. Vorzensur? Die gibt es doch angeblich gar nicht, oder?
Alle gleich in Europa?
Rachefilme sind beliebt. Die Filme um John Wick sind kommerziell sehr erfolgreich, und das zweiteilige Tarantino-Epos „Kill Bill“ beispielsweise kam nach 23 Jahren neu geschnitten unlängst noch einmal in die Lichtspielhäuser, aber auch die alten Charles-Bronson-Klassiker der „Death-Wish“-Reihe scheinen heute noch viele Bewunderer zu haben. Ansonsten wäre kürzlich nicht erneut eine Sammlung auf Blu-ray erschienen, natürlich ungeschnitten. Also immer und überall „uncut“?
Nun könnte man meinen, die Bürger in EU-Europa wären ähnlich gebildet und man könnte ihnen durchaus zumuten, einen fiktionalen Film auch entsprechend einzuordnen. Während man in allen möglichen gesellschaftlichen Bereichen eine EU-Harmonisierung wahrnimmt, ob es um die Größe von Bananen oder den Anschluss eines Elektrorasierers geht, traut man einem Bürger der Bundesrepublik offenbar weniger Abstraktionsvermögen zu als einem Bürger der Republik Österreich. Denn in der Bundesrepublik sind die Eingriffe bei Filmen weitaus tiefgreifender als im benachbarten Österreich. Für nicht wenige österreichische Filmhändler ist das ein rentables Geschäft, denn sogenannte „Uncut“-Filme werden gerne nach Deutschland geliefert, wo es einen regelrechten Graumarkt für „Uncut“-Filme gibt, der aus Börsen, Flohmärkten und „Unter-der-Hand-Verkäufen“ besteht. Warum aber? Weil man in der Bundesrepublik nicht das sehen soll, was in der Regel in allen anderen EU-Ländern problemlos möglich ist. Die Film-Vorzensur verhindert dies.
Die Vorzensur
Aber was ist Vorzensur überhaupt? Vorzensur bezeichnet die staatliche Kontrolle und Prüfung von Publikationen vor ihrer Verbreitung oder Veröffentlichung. Ein Text, Buch, Zeitungsartikel, Film, Theaterstück oder anderes Medium darf dabei erst erscheinen, wenn eine Behörde oder eine andere zuständige – meist staatliche – Stelle ihre Zustimmung erteilt hat. Ein bekanntes historisches Beispiel ist die Pressezensur im Deutschen Bund nach den Karlsbader Beschlüssen. Zeitungen und andere Druckerzeugnisse mussten damals häufig vor ihrem Erscheinen von staatlichen Stellen geprüft werden. Nicht zuletzt die Burschenschaften richteten sich mit ihrem jahrzehntelangen freiheitlich-demokratischen Protest gegen die Zensur und damit auch gegen die Vorzensur.
Im Zuge der 1848er-Revolution wurde die Vorzensur zeitweise ausgesetzt, spätestens mit dem Reichspressegesetz 1874 gänzlich abgeschafft. Und heute, im besten Deutschland aller Zeiten, verbietet das deutsche Grundgesetz die Vorzensur ausdrücklich. In Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 heißt es: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Aber ist das wirklich der Fall? Juristisch wird die heutige Praxis der Filmfreigaben zwar überwiegend nicht als Vorzensur eingeordnet. Dennoch stellt sich die Frage, ob ein System, das die wirtschaftliche Verwertung eines Films faktisch verhindern kann, nicht zumindest vorzensurähnliche Wirkungen entfaltet.
Die Film-FSK
Nun könnte man meinen, da eine Vorzensur angeblich nicht existiert, kann bei uns erscheinen, was die Filmautoren ihren Zuschauern zumuten wollen. Pustekuchen! Denn es existiert ja die Freiwillige Selbstkontrolle, die sogenannte FSK. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft ist eine Einrichtung der deutschen Filmwirtschaft, die Filme, Serien und andere Bildträger prüft und Altersfreigaben vergibt. Angebliches Ziel ist der Jugendschutz. Die FSK bewertet insbesondere Gewalt, Sexualität, Drogenkonsum, Angstwirkung und mögliche Beeinträchtigungen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Bevor ein Film also in Kinos gezeigt oder auf DVD beziehungsweise Blu-ray veröffentlicht wird, legt der Verleiher ihn der FSK in der Regel vor. Die Prüfgremien entscheiden dann über die Altersfreigabe. Wenn der Film keine FSK-Freigabe erhält beziehungsweise die Freigabe verweigert wird, kommt das faktisch einem Quasi-Verbot gleich. Zwar ist dann ein Film ohne FSK-Freigabe für Erwachsene strenggenommen nicht verboten. Allerdings darf er dann nicht öffentlich beworben oder frei an Minderjährige abgegeben werden. Das heißt, er kann nur sehr schwer an einzelne Zuschauer unter dem Ladentisch verkauft werden, denn eine Werbung ist nicht zulässig.
Staatlich oder nichtstaatlich?
Die FSK rühmt sich, eine Einrichtung der deutschen Filmwirtschaft zu sein. Also nichtstaatlich? Naja, ganz ist das nicht richtig, denn in den Prüfausschüssen haben die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden stets den Vorsitz. Wird ein Film also erstmals geprüft, schauen sich drei oder fünf Personen den Film an und bewerten ihn. Da dürfte die Einschätzung des Ausschussvorsitzenden erheblichen Einfluss auf die endgültige Bewertung haben, denn es handelt sich erwiesenermaßen um Fachleute, die begründen, warum ein Film nicht auf die Zuschauer losgelassen werden darf.
Liegt ein Einfluss des Staates also doch vor? Und wie ist das mit dem Vorzensurverbot vereinbar? Zwar mögen Verfassungsjuristen dies anders beurteilen. Aus Sicht vieler Kritiker und Betroffener entsteht jedoch der Eindruck, dass ein Film zunächst die Zustimmung eines staatlich beeinflussten Gremiums benötigt, bevor er wirtschaftlich verwertbar wird. Die Meinung des Verfassers dieses Beitrags ist daher klar: Ein solches Gremium ist anachronistisch. In einer freiheitlichen Demokratie darf es keine Verbote - und auch keine Quasi-Verbote von Filmen geben, wie das aktuell bei „Citizen Vigilante“ der Fall ist.
Was erzählt Uwe Boll für ein Narrativ?
„Citizen Vigilante“ erzählt die Geschichte von Sanders, dargestellt von Armie Hammer, der den amerikanischen Immobilienunternehmer Sanders verkörpert, der nach einem grausamen Verbrechen an seiner Familie beginnt, auf eigene Faust Kriminelle zu jagen. Und was sind diese Kriminellen? Fast überwiegend Migranten. „Der Film, inspiriert unter anderem von einem Gruppenvergewaltigungsfall in Hamburg aus dem Jahr 2016, bei dem die Urteile für viele skandalös milde ausfielen, bewegt sich bewusst im Grenzbereich zwischen Provokation und politischem Statement“, schreibt beispielsweise die Berliner Zeitung, die Uwe Boll zum Film befragte.
Nun könnte man auf die Idee kommen, dass der für seine actionlastigen, oftmals im B-Movie-Bereich angesiedelten günstig produzierten Filme diesmal einfach das falsche Narrativ gewählt hat, um es milde zu sagen. Denn seine Filme „Hanau“ (2022) oder „Auschwitz“ (2011) zeigen überdeutlich, dass Dr. Uwe Boll sicherlich unverdächtig ist, rechte oder rechtsextreme Ansichten verbreiten zu wollen. Aber „Citizen Vigilante“ greift die vielfach diskutierte Wahrnehmung auf, dass Täter mit Migrationshintergrund vor deutschen Gerichten oftmals vergleichsweise milde Urteile erhalten. Wer hat da nicht schon einmal an Selbstjustiz gedacht? Zumindest für einen fiktionalen Filmstoff ist es eine interessante Thematik, eben aus dem realen Leben.
Die FSK steht mit ihrer Entscheidung weitgehend allein da
In den USA und Kanada läuft der Film bereits, in europäischen Ländern ist er angekündigt, auch die Blu-ray-Auswertung in der Schweiz und Österreich – überall ohne Schnittauflagen oder ähnliche Quasi-Verbote. Die deutsche FSK hat dem Film in zwei unabhängigen Prüfverfahren indes keine Altersfreigabe erteilt und so eine reguläre Kino-, Streaming-, TV- oder Handelsauswertung praktisch ausgeschlossen. Muss die Jugend also in Deutschland besser geschützt werden als im Rest der Welt? Oder soll die Bevölkerung nicht ins Nachdenken kommen? Dabei ist und bleibt der Film ein Spielfilm. Aber wie hätte eine FSK-Bewertung ausgesehen, wenn die Opfer im Film rechtslastige brandenburgische Acker-Hooligans gewesen wären? Es ist offensichtlich, dass das Problem darin liegt, wer die Gewalt begeht und wer sie erleidet. „Leider bin ich ein Regisseur, der sich an der Realität orientiert und nicht am Wunschdenken der FSK“, konstatiert Boll zutreffenderweise.
Die „totale Kulturzensur“
Für den Dr. der Philosophie Boll, der im nordrheinwestfälischen Wermelskirchen zuhause ist, dürfte es besonders bitter sein, dass sein Film ausgerechnet in seiner Heimat nicht im regulären Handel erscheint. Damit bricht auch finanziell ein wichtiger Filmmarkt weg und damit ein Teil der geplanten Refinanzierung. Kein Wunder also, dass Boll das Vorgehen der FSK als „totale Kulturzensur“ bezeichnet. Erwachsenen Bürgern werde vorgeschrieben, was sie sehen dürfen, während auf Social Media und Streaming-Diensten deutlich extremere Inhalte frei verfügbar seien.
Die Meinungsfreiheit ist tangiert
Und damit hat der Filmschaffende recht! Die Meinungsfreiheit ist keine Einbahnstraße. (Vor-) Zensur darf es nicht geben. Die Diskussion um den Film zeigt erneut anschaulich, dass unser politisches System nicht gänzlich freiheitlich ist. Nicht nur als freiheitsorientierter Burschenschafter, sondern als Demokrat, der nicht schlechter gestellt werden möchte, als andere Bürger in der EU, Kanada und den USA, erscheint eine Einrichtung wie die FSK mit ihren kaum nachvollziehbaren und politisch motivierten „Bewertungen“ stark reformbedürftig. Klar, ob man dieses System als Jugendschutz oder als faktische Einschränkung der kulturellen Freiheit bewertet, hängt letztlich vom eigenen Verständnis einer freien Gesellschaft ab. Zumindest der Verfasser dieser Zeilen kann sich aber der Wertung von Boll ohne Wenn und Aber anschließen, der der Berliner Zeitung gegenüber befand: ���Deutschland ist voll mit Zensur und Unfreiheit.“



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