2021 wurden 18 islamistische Gefährder abgeschoben
Obwohl der Verfassungsschutz einen Anstieg des „islamistischen Personenpotenzials“ in den letzten Jahren als gesichert ansieht, wurden in Deutschland dieses Jahr lediglich 18 sogenannte Gefährder abgeschoben.
Berlin. – Von Januar bis Mitte Dezember sind im Jahr 2021 insgesamt lediglich 18 islamistische Gefährder aus Deutschland abgeschoben worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hess hervor. Fünf von diesen Gefährdern seien nach Russland gebracht worden, vier in die Türkei und zwei nach Bosnien-Herzegowina. Darüber hinaus sei jeweils ein Gefährder nach Algerien, Kuwait, Pakistan, Somalia, Tadschikistan, in den Irak und in den Iran abgeschoben worden, berichtet unter anderem die Bild. Hinzu kamen fünf sogenannte „relevante Personen“.
Verfassungsschutz: „islamistisches Personenpotenzial“ steigt
Diese geringe Zahl kann schwerlich ausschließlich auf die Beschränkungen in Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen zurückgeführt werden: Bereits im Jahr 2019 wurden lediglich 32 Gefährder und sogenannte „relevante Personen“ abgeschoben. Demgegenüber steht ein Anstieg des „islamistischen Personenpotenzials“ von 2,5 Prozent im Jahr 2020. Zu diesen zählt der Verfassungsschutz „Mitglieder- und Anhänger der einzelnen Beobachtungsobjekte des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Phänomenbereich ‚Islamismus und islamistischer Terrorismus‘“. Insgesamt sei dieses Personenpotenzial im Vorjahr auf 28.715 Menschen gestiegen.
Potenzielle Gefährdung auch durch Rückkehrer
Seit dem Jahr 2012 sind dem Verfassungsschutz mehr als 1.150 Personen bekannt, die aus islamistischer Motivation heraus aus Deutschland in Richtung Syrien und Irak gereist sind. Mehr als ein Viertel davon sind Frauen. Ungefähr ein Drittel der in den vergangenen Jahren ausgereisten Personen ist inzwischen wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Zur potenziellen Gefahr, welche von diesen Personen ausgeht, schreibt der Verfassungsschutz folgendes: „Personen, die ein terroristisches Ausbildungslager absolviert bzw. aktiv an Kampfhandlungen in Syrien oder im Irak teilgenommen haben, können bei ihrer Rückkehr ein erhebliches Sicherheitsrisiko für den Staat und seine Bürger darstellen. Ihre in den Kampfgebieten erworbenen Fähigkeiten sowie eine mögliche Brutalisierung durch exzessiv erlebte Gewalt, können als Motivationsgrundlage für die Planung und Durchführung von Anschlägen dienen.“