Achgut-Faktencheck-Fiasko: Gericht verurteilt Facebook und dpa
Ein Gericht hat am vergangenen Freitag entschieden, dass die Deutsche Presseagentur (dpa) und Facebook unwahre Faktenchecks über die Achse des Guten (Achgut) verbreitet haben. Die dpa, die im Auftrag von Facebook als Faktenchecker tätig war, musste ihren irreführenden Hinweis auf einen Achgut-Artikel zurückziehen.
Hamburg/Karlsruhe. – In einer einstweiligen Verfügung drohten die Landgerichte Karlsruhe und Hamburg Facebook und der dpa ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten an. Der Hintergrund: Ein auf Facebook geposteter Achgut-Artikel war mit einem Overlay versehen worden, das den Inhalt als „Falschmeldung“ kennzeichnete. Diese Kennzeichnung wurde nun als falsch und missverständlich deklariert.
Richterliche Kritik an Faktenprüfern
Facebook entfernte das Overlay noch am Tag der gerichtlichen Zustellung. In der Begründung des Gerichts hieß es, dass die Aussagen der Faktenprüfer unwahr und missverständlich seien und Achgut eine Aussage unterstellt werde, die das Medium nicht gemacht habe. Inzwischen ist der Achgut-Beitrag wieder uneingeschränkt auf Facebook abrufbar.
Es ist nicht der erste Vorfall, bei dem sogenannte Faktenprüfer von Sozialen Netzwerken Beiträge von Achgut als Falschmeldungen markierten. Achgut wehrt sich regelmäßig gegen solche Maßnahmen und konnte durch den Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel bereits mehrfach gerichtliche Erfolge erzielen.
Der aktuelle Streit entzündete sich an einem Achgut-Artikel vom 4. Juni, in dem es um Hochwasser und deren Zusammenhang mit dem Klimawandel ging. Der Artikel stützte sich auf einen Monitoringbericht des Umweltbundesamtes (UBA), der zu dem Ergebnis kommt, dass es keine signifikanten Trends bei Hochwasserereignissen gibt. Dieser Bericht wurde von Achgut unkommentiert zitiert. Die Faktenprüfer behaupteten jedoch, Achgut schließe aus der UBA-Grafik, dass es keinen Klimawandel gebe, obwohl der Artikel diese Schlussfolgerung nicht zieht. Auch weitere Behauptungen der Faktenprüfer wurden vom Gericht als unbegründet zurückgewiesen.