Anschlagspläne auf Bundeswehrsoldaten: Syrer saß bereits in Österreich in Haft
Ein 27-jähriger Syrer, der einen Anschlag auf Bundeswehrsoldaten geplant haben soll, war bereits in Österreich wegen Schleusung verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte die Vorstrafe.
München/Wien. – Ein wegen mutmaßlicher Anschlagspläne auf Bundeswehrsoldaten in Deutschland festgenommener Syrer ist entgegen ersten Berichten nicht unbescholten. Der 27-Jährige saß bereits mehrere Monate in einem österreichischen Gefängnis, wie die Generalstaatsanwaltschaft München jetzt bestätigte.
Wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München gegenüber der dpa erklärte, wurde der Mann im August 2018 vom Landesgericht Eisenstadt in Österreich wegen Schleusung zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten verurteilt. Nach der Verurteilung war er im April 2019 aus der Haft entlassen worden. Diese Vorstrafe bezieht sich allerdings ausschließlich auf Österreich. In Deutschland galt der Mann zunächst als unbescholten, was die Ermittler nach seiner Festnahme auch so kommunizierten. Die Staatsanwaltschaft stellte jedoch klar, dass dies nur für Deutschland gelte.
Mutmaßlicher Anschlag auf Bundeswehrsoldaten geplant
Der 27-jährige Syrer soll den Ermittlungen zufolge einen Anschlag mit zwei Macheten auf Bundeswehrsoldaten im bayerischen Hof geplant haben (FREILICH berichtete). Die Tat sollte während der Mittagspause der Soldaten stattfinden, um möglichst viele Opfer zu fordern. Dem Verdächtigen, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt jedoch die Unschuldsvermutung.
Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann Anhänger einer radikal-islamischen Ideologie ist. Sein Ziel sei es gewesen, die Bevölkerung zu verunsichern und öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen.
Ermittlungen durch Zeugenhinweis ausgelöst
Ein entscheidender Hinweis, der zur Festnahme des Syrers führte, kam aus dem Umfeld des Tatverdächtigen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erklärte, dass dieser Zeugenhinweis am vergangenen Mittwoch bei der Polizei eingegangen sei. Herrmann betonte, der Fall zeige, wie schnell die Ermittlungsbehörden handeln, wenn sich ein Verdacht ergebe. Zum aktuellen Stand der Ermittlungen äußerte sich die Generalstaatsanwaltschaft nicht.
Der 27-Jährige war vor rund zehn Jahren nach Deutschland eingereist und genießt hier subsidiären Schutz. Dieser Schutzstatus gilt für Personen, die nicht als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind, denen aber bei einer Rückkehr in ihr Heimatland ernsthafte Gefahr droht, zum Beispiel durch Bürgerkrieg. Eine Abschiebung des Mannes war nach Angaben der Behörden bislang nicht geplant.