Asylbewerber schlägt Polizisten und beschädigt Auto – Gericht schickt ihn in Therapie
Ein 29-jähriger marokkanischer Asylwerber wurde in Eisenstadt wegen mehrerer Delikte, darunter Angriffe auf Polizisten, zu zwölf Monaten Haft, davon acht Monate bedingt, verurteilt. Außerdem wird er in Therapie geschickt.
Eisenstadt. – Ein 29-jähriger marokkanischer Asylwerber ist am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt wegen einer Reihe von Straftaten verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, davon acht Monate bedingt, sowie die Einweisung in eine Entziehungsanstalt. Das berichtete die Burgenländische Zeitung.
Dem Angeklagten wurden mehrere Vorfälle im Februar, März und April 2024 zur Last gelegt. Unter anderem hatte er im Asylzentrum Traiskirchen einen anderen Asylwerber geschlagen, in Wien Parfum gestohlen und in einer Asylunterkunft im Bezirk Eisenstadt einen Mitbewohner mit einem Stanleymesser bedroht.
Polizeibeamte angegriffen
Besonders gravierend war ein Vorfall am 22. April, bei dem der Angeklagte Polizisten beschimpfte, bedrohte und Widerstand gegen die Staatsgewalt leistete. Dabei beschädigte er ein Polizeifahrzeug und verletzte einen Beamten durch einen Tritt gegen das Knie leicht. Ein weiterer Polizist, dem der Angeklagte ins Gesicht gespuckt hatte, klagte später über eine Bindehautentzündung und verlangte Schmerzensgeld und Verdienstausfall.
Vor Gericht erklärte der 29-Jährige, dass er zum Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss gestanden habe und die Nachricht vom Tod seiner Mutter ihn aus der Bahn geworfen habe. Ein Gutachten bestätigte, dass der Angeklagte an einer psychischen Störung litt, die durch multiplen Substanzmissbrauch und Alkoholkonsum verstärkt wurde. Ein Vollrausch wurde zwar verneint, jedoch eine mittelgradige Beeinträchtigung der Impulskontrolle und eine erhöhte Aggressionsbereitschaft festgestellt.
Die Richterin ordnete schließlich auch an, dass der Angeklagte 287 Euro Schadenersatz für das beschädigte Polizeifahrzeug zahlen muss. Der Vorwurf, er habe einem Polizisten durch Anspucken eine Bindehautentzündung zugefügt, wurde mangels medizinischer Beweise fallen gelassen. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil, während der Staatsanwalt keine Stellungnahme abgab. Eine Entlassung auf freien Fuß wird es nicht geben; der Verurteilte wird direkt aus der Haft in eine Therapie überstellt.