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Bin Ladens Ex-Leibwächter muss nach Deutschland zurückgebracht werden

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Abschiebung des mutmaßlichen Islamisten Sami A. „grob rechtswidrig“ gewesen sei.
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Bin Ladens Ex-Leibwächter muss nach Deutschland zurückgebracht werden

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Abschiebung des mutmaßlichen Islamisten Sami A. „grob rechtswidrig“ gewesen sei.

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Der ehemalige Leibwächter von von Al-Quaida-Gründer Osama Bin Laden wurde am Freitag in seine Heimat Tunesien abgeschoben. Er muss nun aber „unverzüglich“ wieder nach Deutschland zurückgeholt werden. Die Abschiebung sei nämlich „grob rechtswidrig“ gewesen und verletze grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien, teilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen laut Bericht der Zeit mit.

Behörde zu spät informiert

Noch am Donnerstagabend hatte das Verwaltungsgericht die Abschiebung untersagt, weil dem mutmaßlichen Islamisten in seiner Heimat Folter drohe. Als das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) am Freitagmorgen von dieser Entscheidung erfuhr, befand sich Sami A. allerdings bereits am Heimflug nach Tunesien. Über seinen Anwalt stellte er umgehend einen Eilantrag auf sofortige Rückführung nach Deutschland.

Kontakt zu Islamisten

Der ehemalige Leibwächtiger Bin Ladens lebt seit 1997 in Deutschland und war von den Behörden als islamistischer Gefährder eingestuft worden. Er soll in den vergangenen Jahren mit gewaltbereiten Islamisten in Kontakt gestanden sein. Vor seiner Abschiebung befand sich Sami A. bereits 18 Tage in Abschiebehaft.

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