Chemnitzer Gericht lässt Linke verzweifeln: Abschiebung eines Marrokaners bleibt bestehen

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt Chemnitz einen kürzlich abgeschobenen Marokkaner nicht zurückholen muss und dies damit begründet, dass der Mann als abgelehnter Asylbewerber ausreisepflichtig sei, unabhängig davon, dass er mit einer deutschen Staatsbürgerin verheiratet ist.

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Chemnitzer Gericht lässt Linke verzweifeln: Abschiebung eines Marrokaners bleibt bestehen

Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wurden zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Chemnitz aufgehoben.

© IMAGO / C3 Pictures

Chemnitz. – Die Abschiebung eines Marokkaners aus Chemnitz hat in der vergangenen Woche für heftige Kritik gesorgt. Nun hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, dass die Stadt den Mann nicht zurückholen muss. Damit wurden zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Chemnitz aufgehoben, das zuvor die Aussetzung der Abschiebung und die Rückholung des Mannes angeordnet hatte.

Linke und Grüne enttäuscht

Die Abschiebung des Marokkaners am 11. Juli hatte Proteste des Flüchtlingsrates sowie von Politikern der Linken und der Grünen ausgelöst. Hauptkritikpunkt war, dass der Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts zur Aussetzung der Abschiebung nicht rechtzeitig an die Bundespolizei weitergeleitet worden war.

Das OVG begründete seine Entscheidung nun aber damit, dass der Mann als abgelehnter Asylbewerber ausreisepflichtig sei, unabhängig davon, dass er mit einer deutschen Staatsbürgerin verheiratet sei. Nach Informationen des Flüchtlingsrats hat der Mann mit seiner Ehefrau auch ein gemeinsames Kind, eine Vater-Kind-Beziehung konnte er laut OVG jedoch nicht glaubhaft machen. Ohne Aufenthaltsrecht müsste der Mann im Falle einer Rückkehr sofort wieder ausreisen.

Zudem verpflichtete das Verwaltungsgericht den Freistaat Sachsen, dem Mann die Wiedereinreise zu ermöglichen. Dagegen hat der Freistaat bislang keine Rechtsmittel eingelegt. Die zuständige Landesdirektion Sachsen prüft derzeit, ob dem Marokkaner eine vorläufige Wiedereinreise gestattet werden kann. Die aktuelle Entscheidung des OVG bestätigt die Ausreisepflicht des Mannes und schließt eine Wiedereinreise vorerst aus.