Deshalb muss die Schweiz nun einen abgewiesenen Asylbewerber entschädigen

Ein abgewiesener Asylbewerber aus der Elfenbeinküste erhält vom Kanton Appenzell Ausserrhoden eine Entschädigung für die unrechtmäßige Ausschaffungshaft. Die vom kantonalen Obergericht zugesprochene Summe von 1.375 Franken liegt allerdings deutlich unter der ursprünglichen Forderung des Mannes.

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Deshalb muss die Schweiz nun einen abgewiesenen Asylbewerber entschädigen

Das Bundesgericht gab dem abgewiesenen Asylbewerber teilweise Recht.

© IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

Der 24-jährige Asylsuchende war im Jahr 2020 während insgesamt 55 Tagen zu Unrecht inhaftiert worden, wie das Bundesgericht im vergangenen November festgestellt hatte. Das Gericht rügte den Kanton, weil er die Ausschaffung des Mannes zu wenig vorangetrieben habe. Obwohl der internationale Flugverkehr im Sommer 2020 wieder aufgenommen wurde, unternahm der Kanton zu wenig, um die für die Ausschaffung notwendigen Dokumente zu beschaffen.

Falsche Identität angegeben

Der Asylsuchende, der sich ursprünglich als Guineer ausgab und 2018 in der Schweiz ein Asylgesuch stellte, wurde im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Spanien ausgeschafft. Ein Jahr später versuchte er erneut, in der Schweiz Asyl zu erhalten. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden ordnete daraufhin die Ausschaffungshaft an, aus der der Mann am 24. August 2020 entlassen wurde.

Nach seiner Entlassung erhob er eine Staatshaftungsklage und verlangte ursprünglich 61.000 Franken Schadenersatz für 305 Tage unrechtmäßige Haft. Das Bundesgericht gab ihm teilweise recht und das kantonale Obergericht musste die Dauer der unrechtmäßigen Haft und die Höhe der Entschädigung neu festlegen. Dabei berücksichtigte es die tiefen Lebenshaltungskosten in der Elfenbeinküste und setzte die Entschädigung auf 25 Franken pro Tag fest.

Der Entscheid des Obergerichts spricht dem Asylbewerber zwar eine Entschädigung zu, diese wird jedoch durch die ihm auferlegten Gerichtskosten von 2.500 Franken vollständig aufgebraucht. Der Mann hat nun 30 Tage Zeit, um das Urteil beim Bundesgericht anzufechten.

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