Dreieinhalb Jahre Haft nach Brandanschlag auf FPÖ-Zentrale

Der Prozess um den Brandanschlag auf die FPÖ-Zentrale in St. Pölten hat für den beschuldigten Afghanen mit einem nicht rechtskräftigen Schuldspruch geendet.
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Dreieinhalb Jahre Haft nach Brandanschlag auf FPÖ-Zentrale

Bild (Screenshot aus dem Überwachungsvideo): © FPÖ Niederösterreich

Der Prozess um den Brandanschlag auf die FPÖ-Zentrale in St. Pölten hat für den beschuldigten Afghanen mit einem nicht rechtskräftigen Schuldspruch geendet.

St. Pölten. – Im Prozess nach dem Brandanschlag auf die Landesgeschäftstelle der FPÖ Niederösterreich ist der 21-jährige Afghane am Dienstag am Landesgericht St. Pölten zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er soll den Angriff im August 2019 gemeinsam mit drei nicht ausgeforschten Komplizen verübt haben. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.

Mehrere Vorstrafen

Der Schuldspruch gründe überwiegend darauf, dass der Angeklagte nicht dargelegt habe, wobei er sich die Brandverletzung zugezogen habe, hielt der vorsitzende Richter fest. In Sachen Strafzumessung hätten sich u.a. drei einschlägige Vorstrafen als erschwerend ausgewirkt. Mildernd gewertet wurde etwa, dass es hinsichtlich der Brandstiftung beim Versuch geblieben ist und der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt jünger als 21 Jahre alt war. „Wir hoffen, dass diese Strafhaft verhaltenssteuernde Wirkung auf ihn auswirken wird können“, fasste der Richter zusammen.

„Der gezielte Brandanschlag war ein Ausdruck politischen Hasses, roher Gewalt und das Ergebnis einer völlig verfehlten Willkommenspolitik. Wer angeblich Schutz sucht, vor Gewalt flieht und bei uns selbst gewalttätig wird, hat jedes Recht auf Schutz verwirkt! Anstatt auf Steuerzahlerkosten im Luxushäfen zu logieren, ist die Inhaftierung in Afghanistan wohl eher das probate Mittel für den Gewalttäter“, kommentiert Udo Landbauer (FPÖ) den heutigen Schuldspruch.

Angriff auf Video

Der von einer Überwachungskamera aufgezeichnete Angriff hatte sich in den frühen Morgenstunden des 12. August vergangenen Jahres ereignet. Beim Hantieren mit den Brandbeschleunigern für die Wurfbrandsätze soll sich der Beschuldigte selbst angezündet und dabei verletzt haben. Der damals 20-Jährige wurde am 19. August festgenommen, nachdem er das Wiener SMZ Ost-Donauspital wegen einer Schulterverletzung aufgesucht hatte.

Am ersten Prozesstag am 13. August bekannte sich der afghanische Staatsbürger zur versuchten Brandstiftung als nicht schuldig. Der 21-Jährige, dessen Asylbescheid rechtskräftig negativ ist, war zudem wegen gefährlicher Drohung, schwerer Körperverletzung, Verleumdung und Widerstand gegen die Staatsgewalt angeklagt. Diese Taten soll er während seiner Inhaftierung begangen haben. Die Verleumdung gab der Mann zu, in den übrigen Punkten war er jedoch ebenfalls nicht geständig.

Geplante Aktion

Die Staatsanwältin bezeichnete den Brandanschlag in ihrem Schlussvortrag als eine geplante Aktion. Die Beweislage sei eindeutig, verwies sie u.a. auf die vorliegenden Aufnahmen aus der Überwachungskamera und die erlittene Verwundung des 21-Jährigen. Sie forderte ein deutliches Zeichen, um zu zeigen, dass „ein derartiges Verhalten der Meinungsfreiheit widerspricht“.

Der Verteidiger sah hingegen „lediglich Indizien und keine Beweise“. Es sei nach wie vor nicht geklärt, dass sich sein Mandant am 12. August 2019 überhaupt in St. Pölten aufgehalten habe. Er forderte hinsichtlich der versuchten Brandstiftung einen Freispruch im Zweifel und insgesamt eine milde Bestrafung.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und studierte Übersetzen mit der Sprachkombination Russisch und Englisch in Graz.

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