DSGVO: Mutmaßlicher Antifa-Szeneanwalt mahnt patriotischen YouTuber ab
Neues rechtliches Ungemach für den beliebte YouTuber und Leiter der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ), Martin Sellner. Mutmaßlich dem linksradikalen Spektrum zuzuordnende Personen ließen ihm einen Anwaltsbrief zukommen – unter Berufung auf die umstrittene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Wien/Leipzig. – Wie der bekannte patriotische Aktivist am Dienstagnachmittag in einem Video mitteilte, sei ihm ein Unterlassungserklärung zugesandt worden. Diese dreht sich um ein Video, welches Sellner kürzlich am Leipziger Völkerschlachtsdenkmal aufnahm. Dabei veranstaltete er auch eine scherzhafte Umfrage, ob denn das „Völki“ den Zeiten multikulturell umgestaltet werden solle, oder etwa auch an Transgender-Menschen erinnern möge.
Mutmaßliche Antifa-Anhänger schalten Anwalt ein
Dabei interviewte er auch einige mutmaßliche Linksradikale, welche seine Anfrage einigermaßen brüsk zurückwiesen. Diese erkannten sich nun im veröffentlichen Material wieder – und schalteten einen Anwalt ein. Dieser wiederum, so Sellner, sei ein bekannter ‚Szeneanwalt‘ im linken Spektrum, weshalb er im Zusammenhang mit der Unterlassungserklärung auch mit einem entsprechend veranschlagten Stundensatz zu seinen Ungunsten rechne.
In einer neuen Videobotschaft erklärt Sellner – der scherzhaft moniert, seine Videos hätten derzeit die „Lebenserwartung einer Eintagsfliege“ – den Sachverhalt aus seiner Sicht. Die Personen seien jedenfalls bereits in Leipzig aggressiv aufgetreten.
Sellner wittert Angriff auf freien Journalismus
Interessant sei an der nunmehrigen Abmahnung die klare Bezugnahme auf die umstrittene Datenschutzgrundverordnung. Damit sei nun eingetreten, was „viele befürchtet“ hätten. Man bewege sich nun als „freier Bürger und Patriot“ in einer „Grauzone“ zur Frage, ob man sich „auf Schritt und Tritt strafbar“ mache, wenn in seinen Videos zufällige Passanten vorkämen.
Dies beträfe umso mehr Videos mit direktem Bürgerkontakt – aber auch Mitschnitte Einzelner, um Beobachtungen festzuhalten, etwa an Bahnhöfen oder auf der Straße. Dies zeige, was bei dieser Verordnung „eigentlich dahintersteckt“. Es gehe darum, das „freie Verbreiten von Informationen“ und besonders „freie Medien und alternative Journalisten in ihrer Arbeit“ zu beschränken. Etwa, indem man deren Tätigkeit quasi schwebend „ins Kriminal“ dränge.
Mangelnde Chancengleichheit mit großen Sendern
Dies sei aber auch durch „finanzielles Ausbluten“ möglich. Denn nur große Sendeanstalten würden über die Mittel verfügen, um die notwendige rechtliche Absicherung und Bürokratie bestreiten zu können, um überhaupt in den Genuss einer Berichterstattung zu kommen. Er erinnerte auch über angebliche Pläne von YouTube, Sendelizenzen für seine Nutzer verpflichtend einzuführen. Hiermit wolle man wohl den „freien Journalismus mit einem Wust an Paragraphen und Zensur […] abdrehen“.
Soweit er dies überblicken könne, sei er das erste Opfer dieser Strategie im deutschsprachigen patriotischen Spektrum. Gleichwohl werde er die Unterlassungserklärung unterschreiben. Er verwies dabei an eine Reihe von juristischen Herausforderungen, welche er momentan bereits unfreiwillig beschreiten muss. Neben der anstehenden Berufungsverhandlung im Identitären-Prozess handelt es sich dabei auch um einen Rechtsstreit mit einem deutschen Getränkehersteller, welcher ihn im vergangenen Jahr wegen einer scherzhaften Behauptung in einem Video verklagte.