Durchwahl 8818: Grüner Ellensohn wegen übler Nachrede verurteilt
Das Wiener Straflandesgericht verurteilte David Ellensohn und den grünen Rathausklub wegen übler Nachrede. Diese hatten behauptet, ein Mitarbeiter im Verkehrsressort verwende bewusst ‚Nazi-Codes‘ als Durchwahl.
Wien. – Anfang November witterten die Grünen in der österreichischen einen handfesten ‚Nazi-Skandal‘. Herwig Götschober, im Verkehrsministerium als Pressesprecher für soziale Medien zuständig, verwendete nämlich die Telefonklappe 8818. Gegen die angeblich bewusste Verwendung zum Zweck rechtsextremer Botschaften erstattete er daraufhin erfolgreich Anzeige wegen übler Nachrede.
Wirbel um angeblich extremistische Codes in Durchwahl
Die Argumentationsschiene von Ellensohn folgte damals der Ansicht, wonach “88” ein in der rechtsextremen Szene beliebtes Kürzel für “Heil Hitler” sei. Die Zahl “18” stehe entsprechend für “Adolf Hitler”. Die Grünen behaupteten in ihrer Aussendung, dabei handle es sich um „keinen Zufall“, da diese Endungen in österreichischen Ministerien – ihrem mittlerweile nachgewiesen falschen Wissenstand nach – neu seien.
Klappe bereits seit Jahren in Verwendung
Für mehrere linksgerichtete Akteure war dies ein gefundenes Fressen, sogar die linke Wiener Stadtzeitung Falter widmete dem Verdacht einen eigenen Artikel. Tatsächlich stellte sich aber heraus: Diese Durchwahl ist bereits seit 2011 im Verkehrsministerium in Verwendung. Ursprünglich konnte man unter dieser Nummer übrigens die Sonderberaterin der damaligen SPÖ-Verkehrsministerin Doris Bures erreichen.
Götschober-Anwalt vermutet „politisches Kalkül“
Die Grünen widerriefen ihre Aussagen schließlich im Jänner als unwahr – Die Tagesstimme berichtete. Götschober erstattete dennoch Anzeige wegen übler Nachrede – und bekam nun recht. Nach Ansicht seines Anwalts hätte der Mitbewerber aus „politischem Kalkül“ versucht, einen Mann am Beginn seines Berufslebens „totschreiben“ zu wollen.
Die Gegenseite verwies auf die numerische Abweichung der anderen Durchwahlen im Ministerium, welche mit 81 beginnen. Außerdem pflege Götschober ihrer Ansicht nach Kontakte in rechtsextreme Kreise. Angesichts der „Umtriebe der FPÖ und Gesinnungsgenossen“ wüsste man „sehr verbreitet“, dass es sich bei 8818 um einen „Neonazi-Code“ handle.
Richter: Durchwahl hat jahrelang „niemanden gestört“
Dieser Argumentation schloss sich Richter Stefan Romstorfer allerdings nicht an. Götschober müsse sich durch die Behauptung der bewussten Verwendung keine angebliche Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut nachsagen lassen. Er begründete außerdem die bereits vormalige Verwendung, welche aber offenbar „niemanden gestört“ habe.
Beide Seiten gaben in der Verhandlung keine Erklärungen ab. Deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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