Gericht: Strack-Zimmermann darf als Kriegstreiberin bezeichnet werden

Die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann ist bekannt dafür, dass sie gegen Beleidigungen ihrer Person hart vorgeht. Nun hat sie vor Gericht eine Niederlage erlitten.

/
/
1 Minute Lesezeit
Gericht: Strack-Zimmermann darf als Kriegstreiberin bezeichnet werden
© IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Düsseldorf. – Marie-Agnes Strack-Zimmermann darf nach einem aktuellen Urteil des Düsseldorfer Gerichts als Kriegstreiberin bezeichnet werden. Das teilte der Rechtsanwalt Gordon Pankalla mit, der vor Gericht eine Frau vertreten hatte, die Strack-Zimmermann als Kriegstreiberin bezeichnet hatte. „Freispruch! in Düsseldorf 'gegen' Strack Zimmermann. Meine Mandantin hatte Zimmermann als Kriegstreiberin bezeichnet. Die Richterin erkannte dies, wie wir, eindeutig als Meinungsfreiheit!“, schreibt der Anwalt auf X.

Politikerin geht systematisch gegen Beleidigungen vor

Auf seinem Blog Herzensanwalt hatte Pankalla bereits vor einigen Wochen geschrieben: „Marie-Agnes Strack Zimmermann (FDP) ist zurzeit offenbar dabei, sich neben ihrem üppigen Einkommen als Bundestagsabgeordnete eine weitere Erwerbsquelle zu erschließen und ganz nebenbei ihren Kritikern den Mund zu verbieten“. Strack-Zimmermann stellt laut Spiegel monatlich mehrere hundert Strafanzeigen. Es handele sich um „Hunderte von Strafanzeigen und Abmahnung und Klage auf Schmerzensgeld, die ganz systematisch erhoben werden“. Nach den bisherigen Erkenntnissen hat Strack-Zimmermann die SO DONE UG (haftungsbeschränkt) mit der Recherche von Beleidigungen gegen ihre Person beauftragt. Geschäftsführer dieser Firma ist Rechtsanwalt Alexander Brockmeier, ebenfalls FDP-Mitglied. „Um an die Namen und Anschriften der 'Täter' zu kommen, die auf Twitter (jetzt 'X') nicht unter ihrem richtigen Namen schreiben, werden in der ersten Stufe zunächst Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Köln gestellt, um dann Abmahnungen verschicken und Schmerzensgeld einklagen zu können“, erklärt Pankalla.

Eklat bei Wahlkampfveranstaltung

Strack-Zimmermann hatte allerdings erst kürzlich selbst Schlagzeilen gemacht, als sie Demonstranten beschimpfte (FREILICH berichtete). „Sei froh, dass du nicht in Moskau bist. Du wärst schneller im Knast, als du gucken könntest. Du wärst schneller in Stuttgart im Knast, als du gucken könntest“, rief Strack-Zimmermann im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung in Ravensburg einem Gegner ihrer Politik zu. „Weil du naiv bist, weil du nichts mehr auf die Kette kriegst. So ist das in Russland“, fuhr sie fort. Der Videomitschnitt, der den Eklat zeigt, endet mit der Beschimpfung des Demonstranten: „Wenn ihr wirkliche Demokraten wärt, würdet ihr zuhören und dann diskutieren, aber ihr seid zum Teil zu blöd, um 'ne Pfeife in den Mund zu stecken“.

Stellenausschreibugn - AfD Sachsen

Kann FREILICH auf Ihre Unterstützung zählen?

FREILICH steht für mutigen, konservativ-freiheitlichen Journalismus, der in einer zunehmend gleichgeschalteten Medienlandschaft unverzichtbar ist. Wir berichten mutig über Themen, die oft zu kurz kommen, und geben einer konservativen Öffentlichkeit eine starke Stimme. Schon mit einer Spende ab 4 Euro helfen Sie uns, weiterhin kritisch und unabhängig zu arbeiten.

Helfen auch Sie mit, konservativen Journalismus zu stärken. Jeder Beitrag zählt!