Gerichtsurteil: Deutsche Bahn muss „divers“ werden

Die Bahn muss ihre Anrede bei Ticketkäufen, Schreiben an Kunden, Werbung und dergleichen zukünftig für „nicht-binäre Geschlechtsidentitäten“ anpassen. Geklagt hatte ein Kunde, der mit „Herr“ angesprochen wurde, sich aber nicht als Mann identifiziert.
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Gerichtsurteil: Deutsche Bahn muss „divers“ werden

Symbolbild (ICE-Züge in Frankfurt/Main Hbf.): DrKssn via Wikimedia Commons [CC BY-SA 3.0] (Bild zugeschnitten)

Die Bahn muss ihre Anrede bei Ticketkäufen, Schreiben an Kunden, Werbung und dergleichen zukünftig für „nicht-binäre Geschlechtsidentitäten“ anpassen. Geklagt hatte ein Kunde, der mit „Herr“ angesprochen wurde, sich aber nicht als Mann identifiziert.

Frankfurt am Main. – Die Deutsche Bahn (DU) wurde dazu verurteilt, ihre Kunden zukünftig nicht mehr nur mit „Herr oder Frau“ anzureden. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hatte am Dienstag entschieden, dass dies diskriminierend sei. Geklagt hatte ein sich divers fühlender Kunde, der beim Fahrkartenkauf im Internet lediglich zwischen der Bezeichnung „Herr“ und „Frau“ wählen konnte sowie bei seinem Schreiben zur Bahncard mit der Anrede „Herr“ konfrontiert wurde.

Gericht: „Deutlich psychische Belastungen“

Der Kläger nennt sich Medienberichten zufolge René_Rain Hornstein. Der Unterstrich und der zweite Vorname sollen dabei auf seine sexuelle Diversität hinweisen. Sein Pronom sei „em“ oder gar keines, wie er auf seiner eigenen Internetseite verrät. Diese „nicht-binäre“ Ausrichtung ihres Kunden hätte die Deutsche Bahn nach Meinung des OLGs ignoriert. „Die klagende Person“ habe einen immateriellen Schaden erlitten. Dies führe zu deutlichen psychischen Belastungen, so die Richter. Der Konzern muss René_Rain daher eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro zahlen.

Bahn muss ihre Anreden umstellen

Das ist jedoch noch nicht alles. Das Urteil hat weitrechende Konsequenzen für die Bahn. So darf das Unternehmen ab sofort bei der Ausstellung von Fahrkarten, Schreiben des Kundenservices oder Werbung und gespeicherten Daten nicht mehr die bisher üblichen Anreden verwenden. Beim Onlinebuchungssystem räumte das Gericht der Bahn eine Frist bis Jahresende für die Umsetzung ein. Zugunsten der Bahn wertete man, dass es sich bei der Anerkennung der Persönlichkeitsrechte von Menschen mit „nicht-binärer Geschlechtsidentität“ um eine neuere gesellschaftliche Entwicklung handle. Es sei nicht ersichtlich, dass sie bei der Einführung der Software für den Onlineticketkauf bewusst zur Benachteiligung dieser Menschen eine geschlechtsneutrale Option ausgespart habe. Allerdings habe die Bahn ihre IT-Systeme im Unterschied zu anderen großen Unternehmen bislang nicht angepasst.

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Christin Schneider

Christin Schneider

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