Gesundheitsministerium bestätigt: „RKI-Protokolle geprüft und verifiziert“

Vor einigen Wochen wurden die ungeschwärzten Protokolle des RKI veröffentlicht. Nun bestätigt das Bundesgesundheitsministerium, dass diese Protokolle vom RKI geprüft und verifiziert wurden. “

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Gesundheitsministerium bestätigt: „RKI-Protokolle geprüft und verifiziert“

Das RKI missbilligt nach wie vor die Veröffentlichung der ungeschwärzten Protokolle.

© IMAGO / Fotostand

Berlin. – Vor einigen Wochen wurden die ungeschwärzten Protokolle des Robert Koch-Instituts (RKI) veröffentlicht. Das RKI hat dies scharf kritisiert. „Soweit in diesen Datensätzen personenbezogene Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter rechtswidrig veröffentlicht und insbesondere Rechte Dritter verletzt werden, missbilligt das RKI dies ausdrücklich“, teilte das Institut mit. Das RKI habe die Datensätze weder geprüft noch verifiziert, hieß es damals. In der Antwort auf eine schriftliche Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert, in der er vom Bundesgesundheitsministerium unter anderem wissen wollte, ob die Bundesregierung die geschwärzten Protokolle geprüft habe und ob diese authentisch seien, heißt es nun, dass „diese Protokolle vom RKI geprüft und verifiziert“ worden seien.

RKI missbilligt Veröffentlichung

An dieser Stelle wird auch auf einen Link verwiesen, der auf die Seite des RKI und zu den Betroffeneninformationen gemäß DSGVO vom 07. August 2024 führt. Dort heißt es, „dass seit dem 23.07.2024 u.a. der angeblich 'komplette Datensatz aller Sitzungsprotokolle des RKI-Krisenstabs von 2020 bis 2023 ungeschwärzt' von externer Stelle zum Download angeboten wird“. Im nächsten Absatz weist das RKI darauf hin, dass die Veröffentlichung „alle Protokolle und Agenden des COVID-19-Krisenstabs des RKI nebst begleitender Dokumente zu den jeweiligen Sitzungen des RKI-Krisenstabs wie u.a. E-Mail-Verläufe“ umfasse und dass die veröffentlichten Dateien unter anderem eine Vielzahl personenbezogener Daten enthielten, „die eine Vielzahl von Personen betreffen, und zwar neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des RKI auch eine Vielzahl externer Dritter“. Das RKI erklärte in der Mitteilung, dass es die rechtswidrige Veröffentlichung der Protokolle und die damit verbundene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der von der Veröffentlichung Betroffenen und die damit verbundenen möglichen nachteiligen Auswirkungen für diese Personen weiterhin missbillige. Eine explizite Aussage zur Authentizität der Protokolle findet sich in der Mitteilung allerdings nicht.

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