IGGÖ: Klares „Nein“ zur Islamgesetz-Novelle
Das neue Islamgesetz soll der Regierung mehr Kontrolle über muslimische Gemeinden geben.
Wien. – Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) hat den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Änderung des Islamgesetzes kritisiert und „mit klarem Nein“ abgelehnt. „Es wäre aus unserer Sicht verantwortungslos, einem solch unausgegorenen Vorschlag zuzustimmen“, so IGGÖ-Präsident Ümit Vural.
Mehr Einblick in die Finanzen
Die österreichische Bundesregierung will mit einem verschärften Islamgesetz mehr Kontrolle über muslimische Gemeinden erlangen. Die auf den Weg gebrachte Novelle sieht vor, dass das Kultusamt jährlich Einblick in die Finanzen der Kultus- sowie der Moscheegemeinden erhalten muss. Sollten die Einrichtungen das nicht vorlegen, drohen Geldbußen bis zu 72.000 Euro. Außerdem will die Regierung ein sogenanntes Imame-Register schaffen, dass die Tätigkeit muslimischer Geistlicher in Österreich überwachen soll.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft ist gegen die, wie sie kritisiert, „verfassungsrechtlich heikle“ Novelle. Der vorgelegte Gesetzesentwurf enthalte „eine bedeutende Schlechterstellung im Vergleich zu religionsrechtlichen Spezialgesetzen anderer staatlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften sowie gravierende und nicht akzeptable Eingriffe in das Grundrecht auf Religionsfreiheit und in die inneren Angelegenheiten der IGGÖ“, hieß es am Montag in einer Aussendung.
Stellungnahme an Parlament
Das Islamgesetz müsse dringend von allen „diskriminierenden und sicherheitsrechtlichen Aspekten befreit werden, damit es endlich funktionieren kann“, so Vural. Er forderte eine konsequente und strikte Trennung zwischen sicherheitspolizeilichen und religionsrechtlichen Regelungen.
In einer dem Parlament übermittelten Stellungnahme ruft die IGGÖ dazu auf, „die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen in ihrer Gesamtheit zu verwerfen und zu einer gemeinsamen und konsensorientierten Novellierung“ des Islamgesetzes mit der IGGÖ zurückzukehren. Vural wolle „explizit festhalten“, dass der Kampf gegen den Terror und Extremismus nur gemeinsam bewältigt werden könne. „Die Novellierung eines Religionsgesetzes im Kontext von Terrorbekämpfung konterkariert indes alle Bemühungen in diese Richtung und erfolgt ausdrücklich gegen den Willen der Islamischen Glaubensgemeinschaft“, so Vural.