Justiz: Deutschland muss Angehörige von IS-Kämpfer zurückholen
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im Eilverfahren, dass sich eine deutsche Staatsbürgerin auch als Angehörige eines IS-Kämpfers auf die „staatliche Schutzpflicht“ berufen kann.
Berlin. – Wie unter anderem die Wolfsburger Allgemeine unter Berufung auf NRD und WDR berichtet, muss das Auswärtige Amt dem Richterspruch zufolge, unverzüglich die Identität dreier Kinder in einem syrischen Flüchtlingslager feststellen. In weiterer Folge muss das Ministerium die Rückreise nach Deutschland für die Minderjährigen und deren Mutter ermöglichen.
„Staatliche Schutzpflicht“: Deutschland muss IS-Braut zurückholen
Argumentationsschiene hierfür ist die im Grundgesetz verankerte „staatliche Schutzpflicht“, auf welche sich die aus Niedersachsen stammende Frau „unmittelbar“ berufen könne. Zuvor hatte das Außenministerium sich lediglich bereiterklärt die Kinder zurückzuholen – sah aber keine direkte Verpflichtung, deren Mutter zu unterstützen. Eine „isolierte Rückkehr“ sei in diesem Fall nicht möglich.
Auch im vorliegenden Fall ließ das Gericht die grundlegende Rechtsfrage ob die Bundesregierung prinzipiell erwachsene Anhänger der Terrormiliz „Islamischer Staat“ nach Deutschland zurückholen muss, unbeantwortet. Allerdings sind in den kommenden Monaten noch weitere Verfahren anhängig, zahlreiche weitere Angehörige von IS-Kämpfern klagten.
Über 1.000 IS-Kämpfer reisten aus Deutschland an
Insgesamt reisten mehr als 1.000 Personen mit deutschem Pass ins Krisengebiet reisten, um für die islamistische Gruppierung zu kämpfen. Etwa 160 davon hat die Bundesregierung unterdessen aus den Augen verloren. In den meisten Fällen geht man davon aus, dass diese in Kampfeshandlungen fielen. Eine unbemerkte Rückkehr befürchte man nicht – Die Tagesstimme berichtete.