Kinderfotos vor AfD-Wahlkampfstand: Spiegel unterliegt vor Gericht
Der Spiegel hatte ein Foto von Kindern in Tracht vor einem Wahlkampfstand der AfD veröffentlicht und war daraufhin von den Eltern der betroffenen Kinder verklagt worden. Das Gericht gab den Eltern nun Recht.
Hamburg. – Ein Foto von Kindergartenkindern in lokaler Tracht vor einem AfD-Wahlkampfstand hat einen Rechtsstreit zwischen dem Spiegel und den Eltern der Kinder ausgelöst. Das Landgericht Hamburg gab den Klägern recht und untersagte die Veröffentlichung des Bildes. Das Gericht urteilte, dass das Veröffentlichungsinteresse des Spiegels nicht höher zu gewichten sei als das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Kinder. Obwohl die Kinder im Profil zu sehen waren, war ihre Erkennbarkeit nicht ausgeschlossen, insbesondere wegen der örtlichen Tracht, die eine Identifizierung ermöglichte.
Kein Zeitdokument laut Gericht
Das Bild zeigte Kinder auf dem Weg zu einem Auftritt einer Tanzgruppe in einem Seniorenheim, hatte aber keinen direkten Bezug zum Wahlkampfstand. Der Spiegel rechtfertigte die Veröffentlichung damit, dass das Bild ein Zeitdokument des politischen Wahlkampfes darstelle.
Die Eltern der Kinder hatten den Spiegel zuvor abgemahnt, da sie der Veröffentlichung nicht zugestimmt hatten. Da der Verlag keine Unterlassungserklärung abgab, kam es zur Klage. Das Gericht betonte, dass Kinder einen besonderen Schutz genießen, speziell wenn sie sich ungewollt in der Öffentlichkeit befinden.
Zwar erkannte das Gericht das Informationsinteresse an der Abbildung der AfD-Wahlkampfkampagne an, doch überwogen in diesem Fall die Persönlichkeitsrechte der Kinder. Die Abbildung der Kinder wurde nicht als Beitrag zur Zeitgeschichte gewertet, weshalb der Spiegel zur Entfernung des Bildes und zur Übernahme der Kosten des Verfahrens verurteilt wurde.
Das Verfahren ist derzeit beim Oberlandesgericht Hamburg anhängig, nachdem der Spiegel Berufung eingelegt hat.