Nach Flucht vor Schießerei: Polizistinnen stehen vor Gericht
Zwei Polizistinnen sollen bei einer Schießerei geflohen sein und dadurch ihre Kollegen im Stich gelassen haben.
Schwelm. – Versuchte gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen, so lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen zwei Polizistinnen vor dem Amtsgericht Schwelm. Hintergrund ist eine Verkehrskontrolle in Gevelsberg im letzten Mai, bei der ein gesuchter deutsch-russischer Drogendealer auf die Beamten schoss. Ein getroffener Polizist überlebte nur dank seiner Schutzweste, sein Kollege erwiderte das Feuer. Währenddessen ergriffen die beiden Polizistinnen die Flucht und ließen ihre Kollegen im Stich.
Dabei sollen sie auch ein Auto gestoppt haben, um sich von diesem in Sicherheit fahren zu lassen. Erst nach dem Ende des Schusswechsels seien sie zurückgekehrt, um bei den Absperrmaßnahmen zu helfen. Für ihr Verhalten warb einer der Anwälte der Angeklagten um Verständnis. „Vom Schreibtisch aus sieht das zweifellos unglücklich aus. Aber wenn sie sich in stockfinsterer Nacht plötzlich im Kugelhagel befinden, nicht wissen, von wo die Schüsse kommen, mit wem und wie vielen sie es zu tun haben, sieht die Sache anders aus.“ Völlig unvorbereitet sei seine Mandantin in Lebensgefahr geraten.
Sollten die beiden Frauen verurteilt werden, droht ihnen zusätzlich die Entfernung aus dem Polizeidienst und der Verlust des Beamtenstatus. Momentan verrichten sie Innendienst. Vor Gericht muss sich auch der Drogenhändler, der nach dem Schusswechsel gefasst werden konnte, verantworten. Bei ihm lautet der Vorwurf auf mehrfachen versuchten Mord.