Nach Geständnis in Mordfall Lübcke: Polizei findet Waffenversteck
In einem Erdloch auf dem Firmengelände des Arbeitgebers von Stephan E. fanden die Ermittler mehrere funktionstüchtige Schusswaffen.
Kassel. – Der Fund kommt nur einen Tag nach dem Geständnis des bereits zuvor dringend tatverdächtigen Stephan E. (45). Dieser ermordete den CDU-Politiker Walter Lübcke laut Aussagen in seinem Verhör aufgrund von Empörung über dessen Aussagen zur Flüchtlingspolitik. Demnach war E. 2015 bei jener Bürgerversammlung anwesend, bei welcher Lübcke Kritikern des Asylkurses vorschlug, „das Land zu verlassen“.
Weitere Festnahmen: Stephan E. besaß mehrere Waffen
Ursprünglich schwieg E. bei seiner Vernehmung noch über das Versteck der Tatwaffe, gab aber zu neben dieser im Zeitraum zwischen 2014 und 2016 mehrere Schusswaffen gekauft zu haben. Neben der Tatwaffe handle es sich dabei noch um eine Pumpgun sowie eine Maschinenpistole. Der mutmaßliche Mörder will eigenen Aussagen zufolge für seine Tat weder Mittäter noch Mitwisser haben.
Dennoch durchsuchte die Polizei nun zwei Wohnungen in Kassel beziehungsweise im Kreis Höxter (Nordrhein-Westfalen). Diese gehören Personen, welche E. die genannten Waffen verkauft haben sollen. Da unklar ist, ob die beiden Personen dennoch irgendwie in die Tat verstrickt sein könnten, wurden sie der SZ zufolge vorläufig festgenommen. Die Behörden prüfen außerdem mögliche Verbindungen in die rechtsextreme Szene.
AfD-Gauland kritisiert politische „Instrumentalisierung“
Weiter nicht zur Ruhe kommt die Debatte um eine mögliche politische Verantwortung für die unfassbare Tat. In der vergangenen Woche hatten mehrere von Lübckes CDU-Parteikollegen wie etwa Peter Tauer unterstellt, die AfD und deren Umfeld schaffe ein Klima, welche solche Taten begünstige. Die Partei – und derart beschuldigte AfD-nahe Personen wie Erika Steinbach – weisen dies unterdessen vehement zurück.
Parteichef Alexander Gauland beklagte am Mittwoch die „Instrumentalisierung eines Mordes, um uns aus der politischen, demokratischen Diskussion auszugrenzen“. Dies sein „unzulässig“ und eine „Frechheit“. Bei linksextremen Politmorden habe es niemals eine Forderung nach einem Ende der Kritik an den Positionen der Getöten gefordert. Man könne so nicht argumentieren, für Taten sei „immer nur der Täter verantwortlich“.
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