Rechtliche Diskussionen um den Sylt-Hit: Bürgernetzwerk erarbeitet Leitfaden

In den letzten Tagen hat der sogenannte „Sylt-Hit“ für erhebliches mediales Aufsehen gesorgt. Der Vorfall, bei dem einige Jugendliche auf Sylt umstrittene Parolen zum beliebten Partyhit „L'amour toujours“ von Gigi D'Agostino gesungen haben, wird zur Staatsaffäre stilisiert. Es stellt sich die Frage, ob die „Remigrationshymne“ überhaupt strafbar ist und was dabei zu beachten ist. Das Bürgernetzwerk Ein Prozent hat dazu einen kleinen Leitfaden erstellt.

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Rechtliche Diskussionen um den Sylt-Hit: Bürgernetzwerk erarbeitet Leitfaden

Juristen sind zu dem Schluss gekommen, dass die Parole Volksverhetzung sein kann, aber es kommt immer auf den Kontext an.

© IMAGO / Rene Traut

Das Singen der Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“, wie es in den letzten Wochen und Monaten auf zahlreichen Festen in Deutschland dokumentiert wurde, kann den Straftatbestand der „Volksverhetzung“ erfüllen. Der dafür maßgebliche § 130 des Strafgesetzbuches lässt jedoch viel Interpretationsspielraum. „Eine eindeutige Antwort ist nicht möglich, gibt es daher nicht“, schreibt Ein Prozent.

Die Meinungsfreiheit geht weit

Sie sind zu dem Schluss gekommen, dass die Parolen grundsätzlich nicht strafbar sind, es aber sehr auf den Kontext, den Gerichtsort und den politischen Druck ankommt. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Aussage „Ausländer raus“ von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Dennoch wurde ein Angeklagter vom Landgericht Magdeburg verurteilt, weil er diese Parole auf einer Demonstration gerufen hatte. In der Urteilsbegründung hieß es, die Parole sei geeignet, bei einem durchschnittlichen Beobachter aggressive Feindseligkeiten gegen Ausländer hervorzurufen.

Der Betroffene wurde zu einer Geldstrafe verurteilt und gilt nun als vorbestraft. Entscheidend kann auch sein, ob jemand das Lied selbst anstimmt oder nur mitsingt. Ein Prozent hat die rechtlichen Analysen der Anwälte auch hier und hier verlinkt.

Mögliche Zensurmaßnahmen

Die aktuelle Diskussion um das Verhalten der Jugendlichen auf Sylt sei ein Zeichen für das ausufernde Gesinnungsstrafrecht in Deutschland. 2022 wurde der Volksverhetzungsparagraf verschärft, der laut Kritikern dazu dient, unliebsame Meinungen zu unterdrücken und abweichende Stimmen zu bestrafen. „Aber all das ist eine Folge des ausufernden Gesinnungsstrafrechts in der Bundesrepublik“, schreibt dazu Ein Prozent.

Es wird argumentiert, dass der Paragraf fast ausschließlich gegen rechte Meinungen angewendet wird, während andere, ähnlich problematische Äußerungen oft unbeachtet bleiben. So sei beispielsweise der Spruch „Deutschland den Ausländern, Deutsche raus“ rechtlich unproblematisch, während die umgekehrte Aussage strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könne.

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