Tatverdächtiger ist Syrer: Polizei verschweigt Vergewaltigung einer 12-Jährigen in Braunschweig

Ein 12-jähriges Mädchen wurde in einem Braunschweiger Schwimmbad mutmaßlich von einem 15-jährigen Syrer vergewaltigt. Die Polizei informierte erst nach Wochen. Die Ermittlungen laufen noch.
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Tatverdächtiger ist Syrer: Polizei verschweigt Vergewaltigung einer 12-Jährigen in Braunschweig

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen einen 15-jährigen Syrer.

© IMAGO / regios24

Braunschweig. – Ein schwerwiegender Vorfall erschüttert die Stadt Braunschweig, nachdem bekannt wurde, dass ein 12-jähriges Mädchen in einem örtlichen Schwimmbad mutmaßlich von einem 15-jährigen Syrer vergewaltigt wurde. Die Tat soll bereits am 10. August stattgefunden haben, wie die Braunschweiger Zeitung berichtet.

Erst durch die Nachforschungen eines Lesers und die darauffolgende Anfrage der Regionalzeitung bei den Behörden wurde der Fall öffentlich. Die Polizei hatte den Vorfall wochenlang nicht kommuniziert. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, Christian Wolters, erklärte gegenüber der Braunschweiger Zeitung, dass die Verschwiegenheit auf das junge Alter des Opfers zurückzuführen sei. „Die Ermittlungen befinden sich noch relativ am Anfang, obwohl die Tat schon drei Wochen zurückliegt," fügte er hinzu.

Bis in die Umkleidekabine verfolgt

Laut den bisherigen Ermittlungen soll der Jugendliche das Mädchen zunächst im Schwimmbecken belästigt und anschließend in eine Umkleidekabine verfolgt haben, wo die Vergewaltigung stattgefunden haben soll. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass die genauen Umstände der Tat noch Gegenstand der laufenden Untersuchungen sind, insbesondere die Auswertung von Spuren.

Trotz der schwerwiegenden Anschuldigungen wurden gegen den mutmaßlichen Täter keine Haft- oder Sicherungsmaßnahmen verhängt. Seine Personalien wurden aufgenommen, und ihm wurde ein Anwalt gestellt. Eine Inobhutnahme oder Untersuchungshaft erfolgte bisher nicht.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist nun dabei, den genauen Hergang aufzuklären. Dabei sollen sowohl das Opfer als auch der Beschuldigte befragt werden. Die Entscheidung, den Fall nicht sofort öffentlich zu machen, hat in der Gemeinschaft für Diskussionen gesorgt, insbesondere über den Schutz von Minderjährigen und die Transparenz in der Polizeiarbeit.

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