Terroranschlag geplant: Schuldsprüche im Wiener IS-Prozess

Der Schöffensenat am Wiener Landesgericht hat am Mittwoch drei junge Männer zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt. Die Angeklagten sollen im Sommer 2015 eine IS-Splittergruppe gebildet und einen Terroranschlag auf eine Polizeistation in St. Pölten geplant haben. Die Schuldsprüche sind noch nicht rechtskräftig.
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Terroranschlag geplant: Schuldsprüche im Wiener IS-Prozess

Bild Landesgericht Wien: Foto: Johann Werfring [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons / Bild Fahne: By Wouter Engler (Own work) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons / Collage: Die Tagesstimme

Der Schöffensenat am Wiener Landesgericht hat am Mittwoch drei junge Männer zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt. Die Angeklagten sollen im Sommer 2015 eine IS-Splittergruppe gebildet und einen Terroranschlag auf eine Polizeistation in St. Pölten geplant haben. Die Schuldsprüche sind noch nicht rechtskräftig.

Der Prozess am Wiener Landesgericht hatte am Mittwoch unter strengen Sicherheitsvorkehrungen begonnen. Zwei mittlerweile 19-jährige und ein 22-jähriger Mann wurden wegen der Straftatbestände der terroristischen Vereinigung, des verbrecherischen Komplotts und der Bildung einer kriminellen Organisation verurteilt. Dies berichteten die Niederösterreichischen Nachrichten (NÖN) unter Berufung auf die Nachrichtenagentur APA.

Terror-Anweisungen vermutlich aus Syrien

Laut Anklage stand der heute 19-jährige Tschetschene über das Internet mit einem bisher nicht ausgeforschten IS-Mitglied namens Abu Nuuh in Kontakt. Dieser habe dem 19-Jährigen auch die Anweisungen für einen Terroranschlag auf Polizisten in einer österreichischen Stadt gegeben. Nach Ansicht der Staatsanwalt führten die drei Angeklagten die Tat nur deshalb nicht aus, weil kurz zuvor im Innenministerium ein anonymer Warnhinweis einging, der dann in den Medien verbreitet wurde.

Diese Darstellung wiesen die beiden 19-Jährigen zurück. Der 19-jährige Wiener Schüler beteuerte, dass ihr Rückzieher nichts mit den Medienberichten zu tun gehabt hätte. Davon wollte wiederum der 22-jährige Tschetschene nichts gewusst haben. Er gab vor Gericht an, dass er bis zuletzt an den Anschlagsplänen festgehalten hätte. „Weil ich verhaftet wurde, ist nichts passiert“, wird der 22-Jährige im NÖN-Bericht zitiert.

Mehrmonatige Haftstrafen

Der wegen dreier Raubüberfälle vorbestrafte Tschetschene erhielt schließlich eine unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten und muss in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Sachverständiger attestierte dem Angeklagten nämlich eine ausgeprägte kombinierte Persönlichkeitsstörung. Zum Tatzeitpunkt sei er aber zurechnungsfähig gewesen.

26 Monate unbedingte fasste der 19-jährige gebürtige Wiener aus, der im Netz auch IS-Propaganda verbreitet hatte. Vor Gericht gab er an, er sei zum IS gekommen, weil er nur „sehr wenige Freunde“ hatte und er an seiner Hauptschule als Österreicher ausgegrenzt worden sei.

Der zweite 19-Jährige erhielt insgesamt 15 Monate, davon fünf unbedingt. Er konnte den Gerichtssaal anschließend auf freiem Fuß verlassen, weil ihm die Dauer seiner U-Haft angerechnet wurde.

Alle Angeklagten geständig

Als strafmildernd wertete der Richter die Geständnisse der drei Angeklagten. Zwar verzichteten die Angeklagten auf Rechtsmittel, da der Staatsanwalt aber vorerst keine Erklärung abgab, sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.

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