Verwirrung um Identitären-Stand: Stadt Salzburg prüft rechtliche Schritte
Am Samstag fand in der Salzburger Innenstadt eine Infoveranstaltung der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) statt. Die Stadt Salzburg erwägt rechtliche Schritte, da ihrer Ansicht nach erforderliche Genehmigungen für die Verwendung eines Zeltpavillons nicht erteilt worden wären.
Bei der Veranstaltung am Platzl in der „rechten Altstadt“ konnten sich interessierte Bürger über die patriotische Gruppe und deren Ziele informieren. Die als Demonstration angemeldete „Identitäre Zone“ ist Teil der aktuellen Kampagne „Österreich – wir müssen reden“, deren Ziel eine angstfreie Debatte in Österreich ist. Die Aktivisten fordern dabei außerdem zum Gespräch über Extremismus im Land auf. Gerade Islamismus und Linksextremismus würden eine immer größere Gefahr darstellen, fänden in der öffentlichen Debatte allerdings kaum Erwähnung.
Immer wieder Übergriffe auf Identitären-Stände
Bei früheren Veranstaltungen in Linz und Wien kam es dabei auch zu Übergriffen vonseiten linksextremer Demonstrationsgegner. Auch diesmal berichtete die Gruppe von einzelnen Angriffen auf ihre Veranstaltung vonseiten einer unangemeldeten Gegendemo. Edwin Hintsteiner, Sprecher der Identitären in Salzburg, thematisierte dies auf Twitter:
#Neos Klubobmann @huberontour hat ein Problem damit, wenn eine nicht verbotene Organisation einen Stand abhält und dieser auch noch professionell aussieht.
Mit Angriffen auf diesen Stand hat er jedoch kein Problem
Ist das noch Demokratie oder kann das weg?https://t.co/lNsnknZ1Tz— Edwin (@edwin_IBOE) 4. Juni 2018
Demonstration oder Infostand?
Damit spielt der Identitäre auch bereits auf den Stein des Anstoßes an. NEOS-Klubobmann Sebastian Huber monierte am Montag, dass sich der Stand von jenen politischer Parteien nicht merklich optisch unterscheide. Während eine Demonstration einem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz untersteht und von der Polizei nur bei ernsthaften Bedenken verboten werden darf, ist ein Infostand von der zuständigen Behörde, hier dem Stadtmagistrat, gesondert zu genehmigen. In diesem Zusammenhang gab es bereits bei der IB-Zone im April in Graz einigen Gesprächsstoff – Die Tagesstimme berichtete.
Verwirrung um Pavillon-Genehmigung
Bürgermeister Harry Preuner (ÖVP) verweist indes auf Auskünfte der Polizei, wonach die Demonstration für den Pavillon beim Stadtmagistrat zu stellen sei. Dies sei aber zu keiner Zeit geschehen. Eine solche Genehmigung für ein Info-Zelt hätte man keinesfalls erteilt. Es gehe darum, „klipp und klar“ zu signalisieren, dass man „so etwas“ in Salzburg nicht dulde.
Mitinitiator Hintsteiner gab hingegen auf Rückfrage der Tagesstimme zu Protokoll, dass es seitens eines Magistratsbeamten im Verkehrs- und Straßenrechtsamt sehr wohl grünes Licht gegeben habe. Der für verkehrsfremde Straßennutzung zuständige Beamte Harald K. habe ihm fernmündlich mitgeteilt, dass ein Pavillon nicht genehmigungspflichtig sei, da man dies mit witterungsbedingtem Schutz argumentieren könne.
IB-Hintsteiner: „Preuner tritt Grundrechte mit Füßen“
Auch könne er „nicht nachvollziehen“, dass der Bürgermeister mit einem „Rahmen für vielfältige Informationsarbeit“ keine Freude habe. Dieser halte die Bürger seiner Stadt „offensichtlich […] für nicht mündig genug, sich selbst ein Bild zu machen“. Damit trete dieser die Grundrechte mit Füßen. Während sich die identitären Aktivisten „diszipliniert und professionell“ verhalte hätten, hätten Angriffe von Gegendemonstranten erst durch das Einschreiten der Polizei beendet werden können.
Salzburg prüft rechtliche Schritte
Die Stadt Salzburg prüft nun rechtliche Schritte gegen die Identitären. Dem Portal Salzburg 24 zufolge nehme man von einer Verwarnung Abstand und, so Preuner, schieße „gleich aus vollen Rohren“. Man bereite eine entsprechende Klage gegen die Organsation vor. Auf Nachfrage der Tagesstimme relativierte man im Bürgermeisterbüro jedoch einigermaßen. Es gehe nicht vordergründig darum, dass es sich bei den Urhebern der vermeintlichen Meldevergehen um die Identitären handle.
Vielmehr würde man generell gegen jede Gruppierung vorgehen, welche keine ordnungsgemäße Meldung anbringe. Auch Tierschutzorganisationen melden etwa immer wieder stationäre Demonstrationen an, welche dem Außenstehenden aber den Eindruck eines Infostandes vermitteln. Auf die Frage, ob die Vorfälle künftig ein Grund wäre, derartige Veranstaltungen zu unterbinden, verwies man auf die Entscheidungsgewalt der Polizei bei Demonstrationen.