Wegen Asylkritik: Ermittlungen gegen „EU-Bauer“ Manfred Tisal
Im August äußerte sich Manfred Tisal, bekannter als jahrelanger „EU-Bauer“ des Villacher Faschings, kritisch über das Asylthema. In der Folge kündigte ihm der ORF die Zusammenarbeit auf. Nun ermittelt deswegen auch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen Verhetzung.
Das Villacher Kabarett-Urgestein sprach vergangenen Sommer in einem Facebook-Beitrag die Sorgen vieler Bürger aus. Er beklagte sich darin über „Asylanten mit Adidasschuhen, Nike-Leiberln und Diesel-Jeans mit Smartphone und nagelneuen Bikes“. Er kritisierte gleichzeitig die immensen Lebenshaltungskosten der Bevölkerung und erinnerte dabei auch an die Entbehrungen der Nachkriegsgeneration. Diese sei stets „nur mit Worten belohnt“ worden und habe gleichzeitig erst den Grundstein für den Sozialstaat gelegt. Diese würde nun weggenommen von „Menschen, die als politisch legitimierte Sozialschmarotzer über uns herfallen.“
Kritik und Unterstützung für „EU-Bauern“
Für diese Worte erntete der Kärntner von verschiedenen Teilen der Öffentlichkeit gleichermaßen Kritik wie Unterstützung. Der öffentlich-rechtliche ORF beendete jegliche Zusammenarbeit mit Tisal, für dessen Regionalsender Radio Kärnten hatte er zuvor zwölf Jahre lang eine Frühschoppen-Sendung moderiert. Die Freiheitlichen hingegen engagierten den beliebten Unterhalter für diverse Wahlkampf-Veranstaltungen, das Magazin alles roger? konnte Tisal als Kolumnisten für sich gewinnen. Auf Facebook erfreuen sich seine dort weitergeführten regelmäßigen „KUHmentare“ großer Beliebtheit.
Antidiskriminierungsstelle erstattet Anzeige
Für die Antidiskriminierungsstelle Steiermark ging dieser Ausritt aber insgesamt zu weit. Sie erstattete Anzeige wegen Verhetzung. Wie die OÖN berichtet, wurde Tisal in der Folge sogar vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung einvernommen. Prinzipiell ist Verhetzung als Strafrechtsbestand in Österreich mit maximal zwei Jahren Haft bedroht, bei öffentlicher Begehung erhöht sich das Höchststrafmaß aber auf drei Jahre. Dieses könnte dann nicht mehr vollständig zur Bewährung ausgesetzt werden. Als Öffentlichkeit nach §283 Abs.2 StGB gilt eine Darbietung etwa im Rundfunk oder in einem Druckwerk. Nach traditioneller Rechtsprechung ist außerdem bereits eine Reichweite von 150 Personen für eine „breite Öffentlichkeit“ ausreichend.
Kritisches Medium: „Maulkorbgesetze“
Klaus Faißner, Chefredakteur von alles roger?, bezeichnet die jüngsten Ermittlungen dabei als „Skandal“, spricht von „Maulkorbgesetzen“ und bekrittelt die öffentliche Förderung der für die Anzeige maßgeblichen Stelle mit kolportiert sechsstelliger Summe (280.000 Euro) „auf Kosten der Steuerzahler“. Man stehe aber weiterhin hinter seinem geschätzten Kolumnisten und wolle sich „unablässig weiter für die Meinungsfreiheit als hohes Gut einsetzen“. Besonders Unverständnis habe man indes für die Ermittlungen mit Hinweis auf die bislang nicht strafrechtlich verfolgten Äußerungen einer Wiener Bezirksrätin der Grünen („Österreich, du Arsch!“) – Die Tagesstimme berichtete.