Wegen Gedenkrede: Anwältin verklagt Identitären-Leiter Sellner
Stein des Anstoßes ist, dass Sellner bei seiner Ansprache im oberösterreichischen Leopoldschlag den mutmaßlichen Messerstecher von Wullowitz als „Mörder“ bezeichnet haben soll.
Wien/Leopoldschlag. – Bei der Veranstaltung in der kleinen Marktgemeinde im Mühlviertel war Martin Sellner, Leiter der österreichischen Identitären, einer der beiden Hauptredner, sprach vor etwa 60 Trauergästen. Dabei monierte er auch, dass der getötete Bauer Franz G. (63) ein Opfer einer „gescheiterten und falschen Asylpolitik“ sei – Die Tagesstimme berichtete.
Anwältin wittert Verstoß gegen Unschuldsvermutung
Dass er den mittlerweile geständigen Jamal A. (33), dem vorgeworfen wird, Franz G. und David H. (32) erstochen zu haben, dabei angeblich als „Mörder“ bezeichnet habe, stößt der Wiener Star-Anwältin Astrid Wagner laut Heute sauer auf. Sie sieht darin einen medienrechtlichen Verstoß: “ Und in einem Rechtsstaat gilt selbstverständlich auch für Menschen, denen fürchterliche Taten vorgeworfen werden, die Unschuldsvermutung.“
Möglich sei nämlich etwa auch, dass Jamal A. zum Tatzeitpunkt aufgrund einer möglichen psychischen Erkrankung gar nicht zurechnungsfähig war. Eine renommierte Gutachterin würde dies in den kommenden Wochen erst prüfen. Neben der medienrechtlichen Klage prüft Wagner zudem, ob die Behauptungen auch strafrechtlich relevant sind. Sie stellt dafür den Tatbestand der Verleumdung in den Raum.
Sellner: Rechtlich „mit allen Mitteln“ wehren
Die Ankündigung sorgte beim künftig Beklagten für Unverständnis. Gegenüber der Tagesstimme bestätigte Sellner, dass er diesbezüglich bereits selbst einen Anwalt alarmiert habe. Man werde sich „mit allen Mitteln“ gegen eine „Kriminalisierung der freien Rede zur Wehr setzen“. Die fragliche Reden bei der Gedenkveranstaltung nahm er vorläufig vom Netz, diese ist derzeit nur über den Mirror eines anderen Nutzers einsehbar.
Am Montagmittag kommentierte er die Neuigkeiten außerdem auf seinem YouTube-Kanal. Er wunderte sich, dass sich Anwältin Wagner um den „guten Ruf“ von Jamal A. sorgen mache, nachdem ihm die Polizei bereits nachgewiesen habe, dass seine Tat dazu beigetragen habe, dass zwei „völlig unschuldige Menschen gestorben“ seien. Er verweist darauf, dass auch mehrere etablierten Medien den Tatverdächtigen als ‚Mörder‘ dargestellt hätten.
Bekannte Anwältin mit brisanten Mandataren
Bei der Anwältin Astrid Wagner handelt es sich übrigens um kein unbeschriebenes Blatt – denn bereits in der Vergangenheit übernahm sie ähnlich brisante Mandate. So vertrat sie zeitweise den Messerstecher vom Praterstern ebenso rechtsfreundlich wie einen Gambier, welcher sich in Wien wegen Mordes an einem Kindermädchen verantworten musste. Auch sonst vertrat Wagner sehr oft medial bekannte Gewalttäter.
Bundesweite Bekanntheit erlangte Wagner bereits in den 1990ern, als sie noch Juristin bei der Mietervereinigung war. Sie pflegte damals ein enges Verhältnis mit dem Frauenmörders und mutmaßlichen Serienmörders Johann „Jack“ Unterweger, in den sie eigenen Aussagen zufolge sogar verliebt war. Über dessen Fall und ihre Beziehung zum charismatischen Steirer publizierte sie später mehrere Bücher.
Falschdarstellung: ORF musste Sellner Entschädigung zahlen
Apropos Medienrecht und Identitären-Chef: Denn erst wenige Stunden vor der Ankündigung berichtete Sellner auf seinem YouTube-Kanal über einen Vergleich mit dem öffentlich-rechtlichen ORF. Dieser hatte in seiner Online-Berichterstattung behauptet, dass sich Sellner in Wien mit dem Attentäter des Christchurch-Massakers getroffen habe.
Weil diese Darstellung allerdings nicht bekannten Tatsachen entspricht, einigte sich der Sender nun mit Sellners Anwalt auf die Zahlung von 5.500 Euro an Entschädigung. Sellner bedankte sich bei seinen Unterstützern, welche es ermöglichen würden, sich immer wieder juristisch zur Wehr zu setzen:
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